Tobrische Siedler für die Geistmark

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Ausgabe Nummer 24 - Boron 1022 BF

Tobrische Siedler für die Geistmark

Nach langer Flucht finden Vertriebene eine neue Heimat

GEISTMARK. Im Ingerimm kamen 144 vertriebene Tobrier in der Baronie Geistmark an, um sich hier auf Dauer niederzulassen und ein neues Leben zu beginnen, fern von den Schrecken ihrer einstigen Heimat. Sie sollen, laut dem Geistmärker Secretarius Malzan Lichterlohe, die zahlreichen Höfe wiederbesiedeln, die in der Baronie noch immer vom Orkenzug verwüstet darniederliegen. In jenem schrecklichen Unglück hatte die Geistmark fast einen Viertel ihrer Bevölkerung verloren.

Schon etwa vor einem Jahr hatte der Baron von Grassing einen Hilferuf an zahlreiche Adlige der Kernprovinzen gesandt: Seine Baronie war nicht mehr in der Lage, die Flüchtlingsströme aufzufangen, die mit dem Fall der Landgrafschaft Trollzacken noch weiter anschwollen. Er bat dringend darum, daß auch in den frontfernen Baronien Lager für die tobrischen Vertriebenen eingerichtet würden.

Auch Baron Kordan von Geistmark, der mit Seiner Hochgeboren von Grassing am Hoftag der darpatischen Fürstin Bekanntschaft gemacht hatte, erhielt einen Brief solcher Art. Da die Geistmark der finanziellen Mittel entbehrte, ein Lager zu unterhalten, der Baron aber nichtsdestotrotz um TRAvias Willen dem Elend abhelfen wollte, schlug er vor, die göttergefällige Zahl von zwölf mal zwölf Bauern und Handwerkern zu schicken, die für immer in der Geistmark zu bleiben gesinnt waren und dabei ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen sollten.

Bis dieses Ansinnen von den respektiven Cantzleien der Fürstentümer Kosch und Darpatien sowie des Herzogs von Tobrien geprüft und genehmigt war, vergingen einige Monde. Dann machte man sich auf die Suche nach willigen Siedlern, die zuerst noch von Magiern des Rommilyser Informationsinstitut auf allfällige schwarzmagische Beeinflussungen geprüft wurden.

Nach fast einem Monat Reise kam der Zug der Siedler endlich in der Geistmark an, wo Secretarius Lichterlohe Namen und Alter aufnahm, zu bewirtschaftendes Land zuteilte – und auch alle Hände voll damit zu tun hatte, die mißtrauischen einheimischen Geistmärker zu beruhigen.

Die Neusiedler sind dem Baron zins- und wehrpflichtig, gelten aber als freie Bauern, ohne Ansehen ihres Standes in ihrer alten Heimat.

Nach der Schlacht an der Trollpforte wurden im Geistmärker Niederadel Stimmen laut, ob es nicht besser wäre, die Tobrier wieder zurückzuschicken, damit sie allenfalls ihre Heimat wieder besiedeln könnten. Aus der Cantzley des Fürsten war aber zu vernehmen, das kaiserliche Oberkommando rechne nicht mit einer schnellen Rückeroberung der verlorenen Provinzen.

Stordian Mönchlinger

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Im Namen des Barons von Geistmark:

Von Stunde an soll verboten sein, im ganzen Gebiet der Geistmark, die Worte «Schaffreund» oder «Schafschänder» oder ähnliche ehrverletzende Worte zu gebrauchen. Auch soll verboten sein, in Gegenwart tobrischer Landsleute das Blöken eines Schafes nachzuahmen.

Wer solcherart die Achtung vor seinen leidgeprüften Mitbrüdern missen lässt, soll mit einer Busse von 5 Silbertalern belegt werden.

Gegeben und gesiegelt am III. PRA. 29 Hal durch M. A. Lichterlohe, Secretarius