Uztrutzer Umtriebe - Der Prozess

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1038, Alt Rudes Schild


Nachdem der erste Wettkampf geschlagen und der Bergfried von Alt Rudes Schild bezwungen war, wollte sich der Richtgreve Brumil an die Arbeit machen um einen passenden Gerichtsfall für die beiden Baronsanwärter zu finden. Er verließ die Menge der – ob des Attentats und der daraus resultierenden Wendung des Wettkletterns, noch hitzig diskutierenden Zuschauer und fragte das schaulustige Hofgesinde nach dem Amtmann des Barons.
Allerdings musste er erfahren, dass dieser nach dem Tod Onthos Steigbügel von Uztrutz, die Burg mit einem guten Teil des Gerichtsgeldes in unbekannte Richtung verlassen hatte.
Der schläfrige und schon etwas altersschwach wirkende Schreiber Reineke von Falkenhag-Zandor erklärte dem Richtgreven, dass er die freiherrlichen Gerichtsakten dem Skriptorium der Stadt überstellen ließ. Dort sollen sie geordnet und für Onthos Nachfolger bereitgehalten werden.
Der Zwerg murrte, strich sich durch den Bart und machte sich auf den Weg zurück zu Derya und Grimmbart. Grimbart war noch immer am Fuße des Bergfrieds. Man hatte ihm einen Stuhl gebracht und die Heilerin war gerade dabei seine Wunde zu reinigen.
Derya stand umringt von ihren Getreuen etwas abseits, kam aber auf Brumils Bitte zurück zum Fuße des Bergfrieds.

Brumil: „Um einen rechten Fall für den nächsten Wettstreit zu finden, muss ich in das uztrutzer Rathaus. Die Suche wird sicher viele Stunden in Anspruch nehmen, sodass wir erst am morgigen Tage mit dem Wettrichten beginnen können.“

Derya erwiderte erregt: „Aber wenn ihr glaubt, dass ich es zulassen werde, dass ihr euch alleine eine Fall zurechtlegt, habt ihr euch getäuscht! Ich traue euch nichtmehr Richtgreve! Mich würde es nicht wundern, wenn ihr uns morgen einen Streit um ein rondragefälliges Duell als Fall präsentiert! – Keine Frage wer da den Vorteil hat!
Nach dem Vorfall am Turm hättet ihr den Wettstreit abbrechen müssen. Ich lag voran und hätte gewonnen, hätte Gimbart nicht zufällig diesen Kratzer abbekommen!“

Das allgegenwärtige Raunen der Anwesenden entlud sich erneut in aufgeregtem Gezeter. Wogen der Empörung schwollen an und gingen wechselseitig auf Repräsentanten der sich gegenüberstehenden Parteien nieder.
Rondrolf Grobhand von Koschtal versuchte vergeblich, sich in der tosenden Menge Gehör zu verschaffen. Erst Erlan von Sindelsaum konnte die Aufmerksamkeit der Anwesenden durch Handzeichen und lautes Rufen binden, sodass Rondrolf schließlich doch noch zu Wort kam.

Rondrolf: „Wie wär es damit? Jede Seite ernennt einen Getreuen, der den Richtgreven bei der Vorbereitung des Wettrichtens zur Hand geht. So kann sichergestellt werden, dass ein Fall gewählt wird, der niemanden einen Vorteil verschaff.

Die heftigen Debatten verebbten langsam. Es schien als würden sich Grimbart und Derya mit Rondrolfs Vorschlag einverstanden geben. Kurze Zeit später standen auch schon die „Schöffen“ der beiden Kontrahenten fest. Derya schickte ihre Schwester Korgrimma mit dem Richtgreven, Grimbart sandte Boronar vom Kargen Land.

In einer staubigen, unaufgeräumten Schreibstube. Bücher und Pergamentrollen stehen in Regalen und stapeln sich auf Tischen und Hockern:
Die Stadträtin Gunelde Erlenmühl – Gildenmeisterin der uztrutzer Schreiner und allseits geachtete Künstlerin in ihrem Beruf, war gerade dabei einige Fälle für den nächsten Gerichtstag der Stadt aufzuarbeiten und gestattete den drei Richtern die Durchsicht der baronlichen Unterlagen.
Nachdem er mehrere Fälle durchblättert und rudimentär überfolgen hatte, fragte Brumil:

„Sagt …wie kommt es, dass ihr keinen Advokaten angestellt habt, der die Rechtsangelegenheiten der Stadt übernimmt? Einige der Fälle die ihr zu behandeln habt, erscheinen mir recht komplex.“
Frau Erlenmühl entgegnete Brumil mit kühlen und bestimmten Ton:

„Wir brauchen keinen Rechtsgelehrten. Sie erstellen um teures Geld Gutachten, mit denen die Bürger doch nicht einverstanden sind. Allzu oft gehen sie völlig am Rechtsempfinden der Leute vorbei. Wie sollte ich derlei den Bürgern, die mich zum Rat gewählt haben erklären?
Außerdem meinte der Praiosdiener, der den Stadtrat einsegnete, dass die Götter mir mit dem Amt, auch die Fähigkeiten gegeben haben es auszufüllen.“
Brumil nickte: „Ja. Die Götter dulden keine Unfähigkeit an der Spitze … zumindest nicht für lange Zeit.“

Schließlich war es Boronar, der an einen vielversprechenden Fall geriet und nach kurzer Einsichtnahme Brumil und Korgrimma zu sich holte:
„Seht euch diesen Fall an. Eine Händlerin klagt einen Ritter wegen zweier Ochsen. Dieser Fall scheint harmlos und banal genug zu sein um auch von Laien behandelt werden zu können. Kein Schwerverbrechen. Kein komplizierter Tathergang.“

Korgrimma, Boronar und Brumil machten sich sogleich daran den Fall zu begutachten und einigten sich schließlich, dass das der Rechte Fall für den Wettstreit sei.
Im Rittersaal von Alt-Rudes-Schild. Die untergehende Sonne scheint durch die lange Fensterreihe und färbt die aus Blutstein gemauerten Wände tiefrot. Brumil, Korgrimma und Boronar haben am Kopf der langen Tafel Platz genommen. Grimbart und Derya setzen sich an den Längsseiten des Tisches gegenüber. Das Gefolge und die Angehörigen des Suchtrupps sitzen an den Fensterbänken und an der Ofenbank des großen Kachelofens. Es herrscht bedrückende Stille.
Der Richtgreve sortierte einige Bögen Papier während Boronar die Regeln für diesen Wettstreit erläuterte:
Boronar: „Frau Korgrimma, der Richtgreve und ich, haben für den Ablauf dieses Wettstreites folgenden Ablauf festgelegt. Es werden abwechselnd insgesamt drei Fragen zu einem ausgesuchten Fall gestellt. Die Fragen und die Reihenfolge in der sie gestellt werden, wurden von uns festgelegt. Wer die erste Frage gestellt bekommt, entscheidet das Los. Nachdem eine Frage Beantwortet wurde, hat der jeweils andere Gelegenheit seine Meinung zu äußern. Je nachdem, wessen Antwort mehr Expertise, oder zumindest mehr Rechtsgefühl vermuten lässt, erhält einen Spielstein meines Squattura Spieles. Wer zu Letzt mehr Spielsteine besitzt, gewinnt dieses Wettstreit. Einverstanden?“

Nachdem Derya und Grimbart ihre Zustimmung bekundeten, wollte Brumil mit dem Vortrag des Falls beginnen, da erhob sich Gero vom Kargen Land, Richtgreve des Grafen Wilbur vom See:
„Einen Moment. Zwar ist dies keine ordentliches Gericht, jedoch bitte ich alle Anwesenden trotzdem in einem kurzen Gebet den Himmlischen Richter anzurufen, damit der Geist der Gerechtigkeit über uns schwebe und unsere Herzen weit und unseren Verstand scharfsinnig macht.“
Die Anwesenden senkten die Köpfe zum Gebet und Gero sprach ein praiosgefälliges Gebet, wie es vor Gerichtsverhandlungen üblich ist. Danach ergriff Brumil das Wort und begann den Fall vorzutragen:
„Die Viehhändlerin Wina Rübhas besitzt ein großes Gut am Ufer des Pirkensees, in der Nähe des gleichnamigen Ortes. Sie züchtet dort Güldenländer Braunvieh vor allem für den Uztrutzer Markt, aber auch für die Märkte der Umgebung und kann so ihre Familie und ein Dutzend Knechte und Mägde von ihrem Gewerbe gut ernähren. Im Phex dieses Jahres ritt sie mit einer kleinen Herde Mastochsen ins Ausland, nach Albenhus, um sie dort am Markt zu verkaufen. Als sie den gewohnten Pfad entlangritt und sich der Grenze des Fürstentums näherte, traf sie bei Burg Nimmertrutz auf einen Schlagbaum, der den Weg versperrte. Als die Händlerin dem Zollgreven die Maut zahlte und passieren wollte, eilte von der nahen Burg der zwergische Haushofmeister des Ritters Alphak von Steinklos herbei und verlangte von der Händlerin einen Passierschein. – Ohne landesherrlichen Erlaubnisschein dürfe kein Vieh die Grenze passieren.
Einen solchen konnte die Händlerin nicht vorweisen und so einigte man sich, nach beharrlichem Drängen des Hausmeiers, zwei Mastochsen als Pfand auf Burg Nimmertrutz zurückzulassen. Rübhas ließ zudem noch einen Knecht bei den Ochsen, der sich bis zu ihrer Wiederkehr um das wertvolle Vieh kümmern sollte.
In Albenhus angekommen, suchte Rübhas das Kollegium des Albenhuser Bundes auf, wo sie von den Händlern und Räten erfuhr, dass die Geschichte mit dem Passierschein wohl ein Märchen sei. Eine schriftliche Rückfrage an das baronliche Skriptorium in Uztrutz bestätigte das.
Zwar gab es einen solchen Erlass, als es in der Baronie einen Mangel an Rindern gab, jedoch ist dies über dreißig Jahre her und nicht mehr aktuell. Rübhas legte bei der Rückreise dem Haushofmeister das Schriftstück vor. Dieser ließ sich nicht weiter darüber aus und wies sie an, ihre Mastochsen mit sich zu nehmen. Als die Händlerin ihrer Ochsen gewahr wurde, erkannte sie diese jedoch nicht wieder, denn sie waren von harter Feldarbeit zerschunden und abgehärmt. Rübhas‘ Knecht berichtetet seiner Herrin, wie die Burgleute ihn zur Feldarbeit der Ochsen drängten und er gehorchte, um nicht verprügelt und verjagt zu werden.
Der Ritter besaß wohl zu wenige Zugtiere und die Jahreszeit verlangte danach die Felder in Stand zu setzen. Daher pflügte der Knecht wie befohlen – Tag ein, Tag aus – die Äcker des Ritters mit Rübhas‘ Ochsengespan.
Der Zwerg bestritt dies nicht, sondern meinte, dass es nur billig gewesen wäre, das Vieh für das Futter und die Unterkunft die es auf Nimmertrutz bekam, auch arbeiten zu lassen. Grünhas aber wollte das Vieh so nicht mit sich nehmen, sondern verlangte nach zwei fetten, zarten Mastochsen, oder Schadensersatz. Denn das Fleisch der beiden abgemagerten Ochsen sei nun nach der Feldarbeit hart und zäh und die Tiere nichtmehr den halben Preis wert, den sie vor wenigen Wochen noch hatten. Nachdem ihr der Hausmeier eine Audienz beim Ritter verwehrte und ihr androhte die Hunde zu rufen, falls sie nicht Vernünftig würde, verließ Rübhas Nimmertrutz.
Sie verfasste eine Klagschrift und brachte diese zum freiherrlichen Gericht.
Ihrer Meinung nach hatte Alphak von Steinklos zu Unrecht ihre Ochsen zurückbehalten. Mit dem Motiv, seinen Mangel an Arbeitstieren für das in dieser Jahreszeit notwendige Pflügen auszugleichen.
Das Gericht stellt fest, dass die Klage übertrieben und missbräuchlich ist, da der Ritter die Ochsen keines Wegs zurückhielt. Dass der Ritter nicht über die beanstandeten Privilegien verfügte, führte der Amtmann auf die Unwissenheit seines Hausmeiers zurück. Da dieser ein Zwerg sei, hatte er wohl kein rechtes Gefühl für die Größe der Zeiträume und vollziehe längst veraltete Erlässe. Jedoch bestehe wegen der Lex Zwergia keine Handhabe. Sie solle sich beim zuständigen Bergkönig um eine Anklage bemühen.

Wina Rübhas wollte sich mit dieser Beurteilung nicht zufrieden geben und verkündete, dass wenn das Gericht des Barons in diesem Fall keine Entscheidung zu treffen in der Lage ist, sie das Recht selbst in die Hand nehmen werde. Sie wolle Alphak von Steinklos die Fehde erklären falls er sich weiterhin beharrlich weigere ihr Schadensersatz zukommen zu lassen. Dies verbot ihr der Amtmann mit der Begründung, dass sie von niedrigerem Stande wäre und es ihr nicht zustünde einen Adeligen zu befehden.“
Brumil räusperte sich, legte die Pergamentbögen zur Seite und blickte zwischen Grimbart und Derya hin und her. Beide saßen angespannt auf ihren Stühlen und zogen ernste Gesichter. Korgrimma ergriff das Wort und erklärte in kurzen Worten: „Damit nicht der Verdacht aufkommt, die Reihenfolge der Fragen sei Tendenziös, wird der göttliche Phex entscheiden, wer die erste Frage gestellt bekommt. Wessen Würfelwurf mehr Augen zeigt, bekommt die erste Frage gestellt.“
Mit den letzten Worten rollte sie ihrer Schwester einen Würfel zu. Der Zufall erkor jedoch Grimbart, die erste Frage beantworten zu dürfen.
Korgrimma reichte Brumil einen Zettel. Dieser begann zu lesen:
„Ist die Begründung des Amtmanns rechtens, dass eine Klage nicht gegen den Ritter von Nimmertrutz, sondern gegen dessen Haushofmeister zu führen wäre? – Hochgeboren Grimbart. Was ist euer Rat?“
Grimbart runzelte die Stirn und verzog die Mundwinkel: „Ich kenne Alphak von Steinklos gut. Er ist ein tugendhafter und ehrbarer Ritter und dem Hause Uztrutz ein treuer Vasall. So wie ihre das Geschehen vorgetragen habt, ist er überhaupt nicht in den Fall verwickelt. Möglicherweise war er gar nicht auf Nimmertrutz als sich der Fall vortrug. Herr Alphak ist leidenschaftlicher Jäger und lässt zudem kaum ein Turnier aus. – Er ist also oft Wochenlang auswärts.
Offensichtlich träg sein Haushofmeister die Verwaltung in diesem Fall.
Daher schließe ich mich den Ausführungen des Amtmanns an.“


Brumil: „Hochgeboren Derya. Was meint ihr?“
Derya suchte den Blick ihrer Schwester. Korgrimma wich ihr aber aus und blickte zu Boden. Derya tippte sich nachdenkend ans Kinn. Schließlich sagte sie: „Von Steinklos ist für die Geschehnisse in seinem Lehn selbst verantwortlich. Eine Abwälzung der Verantwortung auf den Hausmeier durch den Amtmann ist nicht rechtens.
Allenfalls kann von Steinklos selbst, seinen Gefolgsmann für den erlittenen Schaden geradestehen lassen. Außerdem kann es ja nicht schaden Alphak von Steinklos zu fragen, was er über diesen Fall zu berichten weiß, ehe man die Anklage gegen ihn voreilig zurückweißt. Daher halte ich das Vorgehen des Richters für fragwürdig.“

Brumil fuhr sich durch den Bart, brummte und sprach schließlich: „In dieser Frage ist Frau Derya Rechtzugeben. In der Reichsgrundreform von 982 nach Bosparan, ist die Schuldfrage bei Straffragen in einem Vasallenverhältnis zuerst mit der Herren des Gefolgsmannes zu klären. Um einen Vasall direkt strafrechtlich verfolgen zu können, muss der Beschuldigte zuerst von seinem Herrn aus dessen Schutze entlassen werden.
Zwar möge manch einer argumentieren, dass die retosche Reform mit der Reichsreform von 1028 zurückgenommen wurde, jedoch berührt die Ochsenbluter Urkunde die retoschen Reformen in diesem Fall nicht.“
Derya nickt zufrieden als sie von Bornoar einen Spielstein überreicht bekam: „Sag ich doch!“ Sie ließ sich entspannt in die Stuhllehne sinken und gönnte sich einen großen Schluck Bier. Zuvor prostete sie ihrem Gegenüber noch mit einem spöttischen Lächeln zu. Grimbart lehnte sich nach vor und funkelte sie zornig an. Brumil ergriff erneut das Wort:
„Frau Derya. Der freiherrliche Amtmann hat Frau Rübhas die Fehde gegen Herrn von Steinklos mit der Begründung verboten, dass es ihrem Stand nicht gebühre einen Adeligen zu befehden. Ist das korrekt?
Derya trommelte mit den Fingerspitzen ungeduldig am Tisch und ließ ihren Blick durch das Publikum schweifen. Nach einigem Momenten sagte sie genervt: „Unabhängig davon, was möglicher Weise in alten Rechtsschinken geschrieben steht – Meiner Meinung nach hat der Amtmann Recht mit dem Verbot. Immerhin dient es dem Frieden in der Baronie! Und tatsächlich scheint es mir ungebührlich, dass ein Adeliger, also einer von den Göttern zur Herrschaft auserkorener, sich vom Pöbel solche Herausforderungen gefallen lassen muss! Der Zweck heiligt die Mittel, lautet eine alte Weisheit. Und Friede ist immer ein guter Zweck. Ich pflichte dem Amtmann also von ganzem Herzen bei!
Brumil wendete sich Grimbart zu: „Ihr habt nun das Wort.“
Grimbart räusperte sich, zog nachdenklich die Augenbrauen zusammen und schüttelte schließlich den Kopf: „Nein. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von Gut. Zu herrschen heißt nicht Willkür walten zu lassen. Auch nicht zu einem vermeintlich gutem Zwecke. Dass jemand aus dem Stand der Gemeinen, sich nicht mit einem aus dem Adelsstand befehden darf, lässt sich meiner Erfahrung nach nicht mit geschriebenem Recht in Einklang bringen. Ich denke es rührt daher, dass Unfreie nicht satisfaktionsfähig sind. Diese Tatsache wird dann auf den gesamten Stand der Gemeinen übertragen. Aber auch das rondragefällige Duell kennt keinerlei solcher Schranken. Jeder der Frei und Willens ist für eine Sache zu kämpfen, hat das Recht dazu.“
Brumil lehnte sich zurück und legte die Hände aneinander, sodass sie ein Spitzdach bildeten: „Dass der Amtmann mit seinem Spruch dazu beiträgt, den Frieden zu wahren ist wohl wahr. Und dass das im allgemeinem Interesse liegen würde auch. Jedoch muss man auch die weiteren Folgen bedenken. Solange eine Ungerechtigkeit in der Welt steht, und sei sie auch nur subjektiv, steht jeder Friede auf tönernen Füßen. Wenn wir in diesem Fall die Codizes ältere und jüngerer Zeiten um Rat fragen, erhalten wir tatsächlich ein diverses Bild. Die Rohalschen Reformen erlauben das Fehderecht grundsätzlich auch zwischen Angehörigen unterschiedlicher Stände. Wenn auch Rohal im Allgemeinen die Fehde stark einschränkte. Reto gelang es schließlich, Fehden im Reiche ganz zu verbieten. Dieses Verbot musste durch Rohaja wieder zurückgenommen werden, wobei sich die Ochsenbluter Urkunde nicht über die Rechte der einzelnen Stände auslässt. Nach der Rücknahme des Retoschen Fehdeverbots, gilt daher das ältere, rohalsche Recht. Daher ist die Fehde für alle Stände und zwischen allen Ständen rechtens, solange die juristischen Regularien, wie Fehdeankündigung durch Fehdebrief, Tempelfriede, et cetera, eingehalten werden. In dieser Frage ist also Herrn Grimbart Rechtzugeben.“
Nachdem Grimbart einen Squattura-Spielstein erhielt, fuhr Brumil fort: „Dies ist nun die letzte Frage. Herr Grimbart. Nehmen wir an, der zwergische Haushofmeister trage die Verantwortung in diesem Fall. Ist das baronliche Gericht zuständig oder muss der Fall an den Bergkönig überstellt werden?“
Grimbart machte ein ratloses Gesicht: „Nunja. Die Lex Zwergia regelt ja, dass Zwerge nur von ihren Bergkönigen gerichtet werden dürfen. Von daher … ist baronliche Gericht nicht zuständig.“
Brumil reichte das Wort an Derya. Diese schmunzelte siegesgewiss: „Da ich, im Gegenteil zu meinem geschätzten und frommen Onkel, auch tatsächlich Erfahrung in der Verwaltung eines Lehns habe, indem noch dazu recht viele Zwerge wohnen, weiß ich ziemlich genau, dass dem nicht so ist. Auf jeden Fall ist zur Feststellung der Schuld das örtliche Gericht zuständig. Also entweder ein Richtgreve oder das Gericht des Barons. Erst nach einem eventuellen Schuldspruch, muss ein Angroschim an seinen Bergkönig ausgeliefert werden.
Brumil blickte zwischen den beiden Baronsanwärtern hin und her und sprach schließlich: „In dieser Frage ist Frau Derya Rechtzugeben. Tatsäch … „
Brumils weitere Worte wurden von abrupt einsetzenden Jubelbekundungen einerseits und Protestrufen andererseits übertönt. Abermals war es Erlan von Sindelsaum, der das Temperament einzelner zügeln und die Ruhe im Rittersaal von Alt Rudes Schild wiederherstellen konnte. Brumil ernannte Derya zur Siegerin dieses Wettstreits und nahm beiden Wettstreitern nochmals das Versprechen ab, an den Schiedssprüchen keinen Zweifel aufkommen zu lassen.