Lex Zwergia
Zwischen 129 BF (nach anderen Quellen fanden erste Verhandlungen bereits ab 111 BF statt) und 160 BF handelten der Hochkönig Greifax Sohn des Garuban und Kaiser Sighelm von Gareth dieses umfangreiche Gesetzeswerk aus, welches das Zusammenleben zwischen Menschen und Zwergen regeln sollte. Hochkönig Greifax zeigte dabei sein Verhandlungsgeschick, als er es sowohl verstand die gewaltigen Forderungen Kaiser Sighelms und den Widerstand der konservativen Zwergensippen zu überwinden. Die Auszüge aus dem Gesetzeswerk, die heute noch von Bedeutung sind folgen nun.
- Alle zwergischen Straftäter in Menschenlanden müssen an ihre Bergkönige übergebeben werden.
- Menschliche Übeltäter in zwergischen Stollen unterstehen der Gerichtsbarkeit des entsprechenden Bergkönigs und selbst das Todesurteil kann über sie vollstreckt werden.
- Zwergen ist es gestattet sich frei unter der Oberfläche zu bewegen. Die wenigen Ausnahmen hiervon lassen sich an einer Hand abzählen.
- Die oberirdischen Grenzen sind hingegen fest abgesteckt und werden als Grafschaften gewertet. Grafen dieser Gebiete sind sowohl dem Bergkönig als auch dem Kaiser Gefolgschaft schuldig und so gibt es eine lange Abhandlung darüber in welchem Fall der Graf nun welchem seiner beiden Herren zu folgen hat.
Des weiteren wurden in der Lex Zwergia noch eine Reihe von Handelsverträgen ausgehandelt, welche jedoch wegen ihrer Laufzeiten bereits vor vielen hundert Jahren ausgelaufen sind. Einige dieser Verträge dienen jedoch bis heute als Grundlage für Handelsabkommen zwischen Mensch und Zwerg.
Quellen
- Angroschs Kinder
- Die Flusslande S. 80 (Erwähnung)