Raubbau zu Fürstenhort?

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Ausgabe Nummer 21 - Tsa 1021 BF

Raubbau zu Fürstenhort?

Vogt Roban beschuldigt seinen hinterkoscher Nachbarn

GRATENFELS/HZGT. NORDMARKEN. Vom Vogt Roban von Treublatt sagt man, er habe keinen Fuß mehr über die Grenzen Fürstlich Fürstenhorts gesetzt seit dem Tage, da Prinz Kuniswart vom Eberstamm vom Fürsten zum Burgsassen der Feste Fürstenhort bestallt ward und den Vogt zeihte, er habe die fürstliche Stammburg in all den Jahren seiner Vogtschaft verfallen lassen, anstatt für ihre Wehrhaftigkeit zu sorgen. Was also — in der Götter Namen — mag Seine Hochgeboren dazu bewogen haben, sein Domizil zu verlassen, die beschwerliche Reise über den Greifenpaß auf sich zu nehmen und hernach in der hinterkoscher Grafenstadt Gratenfels einzukehren?

Der Schwertleiher, sein efferdwärtiger Nachbar, war’s. Der nämlich hatte Raubbau betreiben lassen am Grund und Boden Seiner Durchlaucht, weshalb Vogt Roban angereist war, um vor Graf Alrik Klage zu führen gegen dessen Lehnsmann. Obzwar der Graf schon durch ein Schreiben des koscher Cantzlers, des Reichsritters Duridan von Sighelms Halm, von dem verwerflichen Treiben des Barons Traviadan unterrichtet worden war, ließ Seine Hochwohlgeboren Alrik es sich nicht nehmen, den Vogt noch einmal selbst seine Anschuldigungen vortragen und von seinen Entdeckungen berichten zu lassen.

Vogt Roban stand bereitwillig Rede und Antwort. Er sei anfangs nur einem Gerücht nachgegangen, als er seinen Ritter, den ehrenwerten Trest von Vardock, damit beauftragt habe, sich jenseits des Gebirges — freilich noch immer auf Fürstenhorter (und damit Koscher) Seite — nach einem Stollen umzusehen, der nicht durch den Fürsten, dessen Cantzler oder ihn selbst in Auftrag gegebenen oder genehmigt worden sei. Genanntes Gerücht besagte nämlich, daß der hinterkoscher Baron Traviadan von Schwertleihe einen Stollen auf fürstenhorter Gebiet graben lasse, dessen Erträge er jedoch allein der eigenen Schatzkammer zugute kommen lasse. Den auf’s sorgsamste getarnten Eingang ebendieses Stollens vermochte Ritter Trest dann schließlich auch nach mehrwöchiger Suche aufzustöbern.

Nachdem Vogt Roban die Kunde um den Fund ereilt hatte, hieß er den Ritter, sich gen Schwertleihe zu begeben. Hier sollte er Baron Traviadan mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen konfrontieren, ihm die bisherigen Erträge des Stollens in des Fürsten Namen abverlangen und ihn auffordern, die Arbeiten am Stollen einstellen zu lassen. Der Schwertleiher indes beschimpfte den Ritter nur und ließ ihn von seinen Schergen bis vor die firunwärtige Grenze seines Lehens prügeln. Dies zu bezeugen, trat auch Ritter Trest vor den Gratenfelser Grafen und schwor einen heiligen Eid, daß sich alles so, wie vom Fürstenhorter Vogt berichtet, zugetragen habe.

Ob des Eides und der glaubwürdigen Schilderung des Vogtes hatte der Graf Alrik schnell ein Einsehen und stattete Seine Hochgeboren auf der Stelle mit einem von eigener Hand gesiegelten Schreiben aus. Dergestalt mit der Befugnis ausgestattet, selbst in der Baronie seines niederträchtigen Nachbarn nach dem rechten zu schauen, machte sich Vogt Roban in Begleitung des wackeren Ritters Trest von Vardock sowie der eigens angereisten Gaugräfin Ulinai von Hartsteen und des fürstlichen Greven Folbo, Sohn des Fubox auf gen Schwertleihe. Um den Herrn von Treublatt jedoch vollends in die Lage zu versetzen, die Ansprüche des Koscher Fürsten an Ort und Stelle durchzusetzen (womöglich auch um die hohen Herrschaften vor dem Zorn des in die Enge getriebenen Schwertleihers zu schützen), ließ Herr Alrik die Schar von einem Trupp Gräflich Gratenfelser Ehrengardisten unter Führung des Hauptmanns Arto von der Marsch eskortieren.

Wiewohl der Aufbruch des fürstenhorter Vogtes und seines Trosses schon mehr als zwölf Tage zurückliegt und es wünschenswert und wahrscheinlich ist, daß Recht und Gesetz inzwischen zum Sieg verholfen werden konnte, ist von den Ereignissen in der Baronie Schwertleihe und vom Ausgang der Geschichte bisher keine Kunde über den Kosch gedrungen.

Rohaldan Rostklinge