Von Vögten und Landvögten

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Ausgabe Nummer 79 - Rahja 1046 BF

Von Vögten und Landvögten

Zwei Greven in der Schreibstube des KOSCH-KURIER

VINANSAMT, Peraine 1046 BF. Es kommt schon manchmal vor, dass verärgerte Leser oder von Berichten Betroffene in der Schreibstube des KOSCH-KURIERS in Steinbrücken vorstellig werden. Legendär unter den Mitarbeitenden sind etwa die verwirrten Auftritte des Ritters Falk, wogegen man den Tag, als Reichsgroßgeheimrat Dexter Nemord sich ankündigen ließ, am liebsten vergessen würde.

Am 20. Peraine war es wieder einmal so weit. Kein Geringerer als der Erbgreve Grumosch Gimmelding hatte den Weg von Angbar auf sich genommen und verlangte in der Eingangshalle lautstark, zur Schriftleitung vorgelassen zu werden — ein Wunsch, den ihm unser Karolus Linneger natürlich nicht abschlug. Das Gespräch fand zunächst unter vier Augen statt und bleibt vertraulich, sodass wir hier nur zusammenfassend berichten:

Meister Gimmelding nahm Anstoß daran, dass der neue Vogt von Uztrutz im letzten KOSCH-KURIER als Landvogt bezeichnet wurde. Ein Landvogt, so betonte der Erbgreve, sei einzig der Vogt eines fürstlichen (oder sonst landesherrlichen) Eigenlehens. Ein Vogt anstelle eines Barons sei einfach ein Vogt.

Meister Linneger versicherte den aufgebrachten Angroscho seines Bedauerns über den Schnitzer und stellte gerade ein Korrigendum in Aussicht, als es unten am Empfang schon wieder laut wurde. Ein weiterer Angroscho verlangte Einlass — diesmal war es der Registrargreve Himrig Sohn des Xorig. Auch er erhielt sogleich seinen Willen, und so fand sich unser Schriftleiter alsbald zwischen zwei zankenden Zwergen wieder. Meister Himrig war nämlich keinesfalls einverstanden mit Meister Grumosch und ihm nachgereist, nachdem die beiden sich schon in Angbar gestritten hatten. Denn die Ernennungsurkunde des Metzel von Uztrutz, von fürstlicher Hand gesiegelt, benennt diesen ausdrücklich als Landvogt. Auch ein fürstlicher Fehler sei immer noch ein Fehler, monierte der Erbgreve streng. Worauf der Registrargreve eine Stelle aus dem „Ringenden Herr“ des Staatsrechtlers Randolph von Rabenmund vorzeigte, in der es schlicht heißt, „Landvogt“ benenne einen Vogt, der vom Landesherrn eingesetzt worden sei. Die Debatte zog sich wohl über eine Stunde hin, bis Meister Linneger die Greven bat, die Sache doch erst einmal am Fürstenhof zu klären. Der KOSCH-KURIER für seinen Teil wolle derweil neutral über die Problematik berichten. Was hiermit geschehen ist.

Stordian Mönchlinger