Fehden & Zwiste: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Haus Nadoret]] – [[Suzama von Gerrun]]
* [[Haus Nadoret]] – [[Suzama von Gerrun]]
* [[Voltan Wolfhelm von Falkenhag]] – [[Ellerding vom Erlenschloss]]
* [[Voltan von Falkenhag]] – [[Ellerding vom Erlenschloss]]
* [[Trest von Vardock]] – Traviadan von Schwertleihe
* [[Trest von Vardock]] – Traviadan von Schwertleihe
* [[Trest von Vardock]] – [[Polter von Pirkensee]]
* [[Trest von Vardock]] – [[Polter von Pirkensee]]

Version vom 25. März 2019, 11:31 Uhr

Einleitung

Das uralte Rechtsmittel der Fehde dient zur direkten Regulierung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigtem und Schädigendem unter Ausschluss einer übergeordneten Instanz.
Seit bosparanscher Zeit gab es immerwieder Versuche, das Fehderecht einzudämmen und so gibt es heute zahlreiche Ausnahmen und Regularien, wie zum Beispiel den Fürstenfrieden. Grundsätzlich ist jeder Freie zur Fehde berechtigt. Handlungen von Unfreien, werden ihrem Herrn oder ihrer Herrin zugerechnet.
Das Ziel einer Fehde ist es, den vermeintlichen Schädiger zu einer Entschuldigung oder Wiedergutmachung zu zwingen. Eine legitime Fehde muss durch einen förmlichen "Fehdebrief" angekündit werden. Nur dann ist der Angriff auf Leib und Leben sowie Burgen und Häuser und die Verwüstung von Länderein rechtskonform und wird nicht zwingend als Mord, Haus- oder Landfriedensbruch geahndet.

Beigelegte Fehden

Ruhende Fehden

Streitigkeiten

Offene Fehden