Was festgelegt ist – und was nicht

Was festgelegt ist – und was nicht
Manch einer mag sich über den sonderbaren Ablauf der Wahl des Reichsvogts gewundert haben: Ausgerechnet im traditionsreichen Angbar, wo alles nach einer festen Regel und Ordnung abläuft, gibt es keine festgelegte Reihenfolge, nach welcher die Ratsmitglieder ihre Stimme abgeben?
In der Tat, und die Frage ist gar nicht so unwesentlich: Denn wer früh seine Stimme abgibt, kann die Wahl in eine bestimmte Richtung lenken; wer hingegen wartet, kann das Zünglein an der Waage sein – und beides ist reizvoll.
Zwar hat man in der Vergangenheit schon mehrfach versucht, eine feste Ordnung einzuführen, aber alle Bemühungen scheiterten, man wurde sich schlichtweg nicht einig! Sollten etwa die Patrizier, die aufgrund ihrer Steuern einen Ratssitz haben, vor den Vertretern der Zünfte abstimmen – oder umgekehrt? Sollte man nach Alter vorgehen? Oder das Los entscheiden lassen? Für all das gab es gute Argumente – und ebenso viele, die dagegen sprachen. Also blieb es dabei, und in der Satzung steht geschrieben, „ein jedes Mitglied des Rates möge vortreten und laut und vernehmlich seine Stimme abgeben.“
Kurioserweiser ist festgelegt, dass die Wahl dem Amtsschreiber in schriftlicher Form übergeben werden muss, und zwar auf einem Birkenholztäfelchen, und dass der Schreiber das Ergebnis auf einer Schiefertafel festzuhalten hat.