Charissia von Salmingen in Acht und Bann

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Ausgabe Nummer 39 - Efferd 1028 BF

Charissia von Salmingen in Acht und Bann

Im Namen Seiner Durchlaucht Blasius vom Eberstamm, Fürst von Kosch

Die Baroness Charissia von Salmingen hat sich des schweren Landfriedensbruches, des Aufstandes und Hochverrates, der Anwendung verbotener und schädlicher Magie, der Mordbrennerei, Plünderung und Brandschatzung und vieler anderer verabscheuenswürdiger Verbrechen schuldig gemacht und andere zu den genannten Untaten angestiftet.

Darum erklären Wir sie kraft Unserer fürstlichen Gewalt all ihrer Titel, Rechte und Privilegien für verlustig und verhängen über sie die Acht. Künftig ist es jedem, er sei von Stande oder gemein, Freier oder Grundsass, unter Androhung der gleichen Strafe untersagt, ihr Obdach und Unterschlupf, Speise und Trank oder sonst eine Hilfe und Wohltat zu gewähren und angedeihen zu lassen.

Wer ihrer habhaft wird, der mag sie an Ort und Stelle gleich erschlagen oder aber der Gerichtsbarkeit übergeben, auf dass ihr der strengste Process gemacht werde. Wer sie lebend oder ihren Leichnam überliefert oder greifbare und sichere Beweise ihres Todes vorbringt, der soll zum Lohne ein Tausend güldene Dukaten erhalten, wie sie in der Angbarer Münze geprägt werden. Ein Viertel dieser Summe wird aus des Fürsten Schatz genommen, ein weiteres Viertel aus dem Stadtsäckel Angbars, je weitere Viertel aus den Schatullen der Grafen vom Angbarer See und von Wengenholm, welche am ärgsten von der besagten Übeltäterin geschädigt wurden. Doch sei ein jeder brave Bürger gewarnt, ob des schönen Goldes sein kostbares Leben leichtfertig auf das Spiel zu setzen, ist doch die besagte Übeltäterin gefährlich und nicht ohne Gefahr zu stellen.

Gegeben zu Angbar, im Praiosmond 1028 BF

Blasius vom Eberstamm, Fürst von Kosch
Jallik von Wengenholm, Graf zu Wengenholm
Orsino von Falkenhag, Graf vom Angbarer See
Bosper zu Stippwitz, Reichsvogt für den Rat der Zünfte von Angbar
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Im Namen der heiligen und unteilbaren Zwölfe, Praios voran

Die Baroness Charissia von Salmingen hat unheilige, verderbte und verbotene Magie erlernt und ausgeübt. Sie hat mit dem zwölfmal verfluchten Dämonenmeister gebuhlt und sich mit dessen Schergen und Epigonen verbündet. Sie hat wider die Kirchen der Zwölfe gefrevelt, ihre Tempel mit Feuer verheert und ihre Priester gemordet.

Darum sei sie verstoßen aus der Gemeinschaft der Gläubigen und der heiligen zwölfgöttlichen Kirchen und von nun an der Zahl der großen Sünder zugerechnet. Keines Tempels und keines Heiligtums Schwelle soll sie mehr überschreiten, an keiner Zeremonie zu Ehren der Zwölfe mehr teilnehmen, keine Gaben der alveranischen Götter mehr empfangen und genießen. Kein heiliger Ort soll ihr mehr Schutz gewähren, kein Wort ihr Trost spenden, kein Gebet sie einschließen.

Gegeben zu Angbar, im Praiosmond 1028 BF

Tarjok Boqui, Praetor der Praioskirche zu Angbar
Ibralosch Sohn des Igen, Schürer der Flamme zu Angbar
Valnar Yitskok, Erzwissensbewahrer zu Angbar
Leodan Irian von Tandosch, Schwertbruder der Leuin zu Angbar