Protestnote aus Isnatosch: Unterschied zwischen den Versionen
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Was uns aber auf Nachfrage offenbart wurde, ist, dass der gräfliche Vogt von [[ | Was uns aber auf Nachfrage offenbart wurde, ist, dass der gräfliche Vogt von [[xyz:BaronieNilsitz|Nilsitz]], der Urenkel des Rogmarog von Isnatosch, einen von [[xyz:FargolSohnDesFanderam|Fargol S. d. Fanderam]] und Graf [[xyz:GhambirSohnDesGruin|Ghambir S.d. Gruin]] vom [[xyz:GrafschaftIsenhag|Isenhag]] unterzeichneten Brief an das Fürstenhaus in [[Ortsnennung ist::Angbar]] sandte. Vogt [[xyz:BorindaraxSohnDesBarbaxosch|Borindarax S.d. Barbaxosch]] sieht offenbar den Frieden zwischen den Völkern gefährdet durch das Rechtsgutachten des [[Akteursnennung ist::Haus Nadoret|Hauses Nadoret]] und bittet [[Briefspieltext mit::Anshold vom Eberstamm|seine Durchlaucht]] förmlich und höflich zu einem Bekenntnis zur [[Briefspieltext mit::Lex Zwergia]] in ihrer althergebrachten und darüber hinaus allgemein anerkannten Auslegung. | ||
[[Nebendarsteller ist::Burkhard Ludolfinger]] | [[Nebendarsteller ist::Burkhard Ludolfinger]] |
Version vom 1. April 2024, 16:10 Uhr
Protestnote aus Isnatosch
Drabenburger Konflikt schlägt Wellen
BRN. BÄRENFANG, Travia 1044. Wie der Redaktion des KOSCH-KURIERS jetzt bekannt wurde, hat der Disput zu Drabenburg Wellen geschlagen, die selbst noch hinter dem Koschgebirge registriert wurden.
So ist zu hören, dass das Fürstenhaus ein Schreiben aus Senalosch, der Hauptstadt des Bergkönigreiches Eisenwald – Isnatosch, wie die Angroschim es nennen – erreicht hat. Der genaue Wortlaut dieser „Protestnote“, wie jenes Schreiben in Diplomatenkreisen des Fürstentums bezeichnet wird, ist uns nicht bekannt.
Was uns aber auf Nachfrage offenbart wurde, ist, dass der gräfliche Vogt von Nilsitz, der Urenkel des Rogmarog von Isnatosch, einen von Fargol S. d. Fanderam und Graf Ghambir S.d. Gruin vom Isenhag unterzeichneten Brief an das Fürstenhaus in Angbar sandte. Vogt Borindarax S.d. Barbaxosch sieht offenbar den Frieden zwischen den Völkern gefährdet durch das Rechtsgutachten des Hauses Nadoret und bittet seine Durchlaucht förmlich und höflich zu einem Bekenntnis zur Lex Zwergia in ihrer althergebrachten und darüber hinaus allgemein anerkannten Auslegung.