Albenhuser Bund beginnt seine Bauvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen
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1 Als Wedengraben wird die Engstelle des Großen Flusses zwischen [[ | 1 Als Wedengraben wird die Engstelle des Großen Flusses zwischen [[nor:Ingrakuppen|Ingrakuppen]] und dem nordwestlichen [[nor:Eisenwald|Eisenwald]] bezeichnet. | ||
2 Dieser Beschluss wurde [[Briefspieltext mit::1027|im vergangenen Jahr]] auf dem [[Briefspieltext mit::Allwasserrat]] zu [[Ortsnennung ist::Thûrstein]] gefasst. Siehe dazu [[Allwasserrat auf Thûrstein|die 35. Ausgabe des Kosch-Kuriers, Seite 8]]. | 2 Dieser Beschluss wurde [[Briefspieltext mit::1027|im vergangenen Jahr]] auf dem [[Briefspieltext mit::Allwasserrat]] zu [[Ortsnennung ist::Thûrstein]] gefasst. Siehe dazu [[Allwasserrat auf Thûrstein|die 35. Ausgabe des Kosch-Kuriers, Seite 8]]. | ||
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Aktuelle Version vom 10. April 2024, 18:45 Uhr
◅ | Albenhuser Bund stellt Handelsbeziehungen mit Albernia vorerst ein |
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Der Wengel zieht um | ▻ |
Von Handel & Wandel
Albenhuser Bund beginnt seine Bauvorhaben
WEDENGRABEN (NORDMARKEN). Der Albenhuser Bund hat sein erstes Bauvorhaben begonnen. In den vergangenen Praiosläufen sammelten sich ein Dutzend Handwerker im Wedengraben 1, um die erste geplante Handelsstation des Bundes zu bauen. Die neue Handelsstation ‚Sichere Rast’ dient der sicheren Unterbringung der Händler des Bundes im oftmals gefährlichen Wedengraben. Bewacht wird sie von zehn Flussgardisten, die vom Albenhuser Bund besoldet werden. Damit entspricht der Bund dem Wunsch des Adels, keine eigenen bewaffneten Wächter die neuen Stationen bewachen zu lassen.2 Die Flussgardisten traten bereits bei Baubeginn ihren Dienst an, um das Bauvorhaben abzusichern.
1 Als Wedengraben wird die Engstelle des Großen Flusses zwischen Ingrakuppen und dem nordwestlichen Eisenwald bezeichnet.
2 Dieser Beschluss wurde im vergangenen Jahr auf dem Allwasserrat zu Thûrstein gefasst. Siehe dazu die 35. Ausgabe des Kosch-Kuriers, Seite 8.
Anm. d. Schriftleitung