Angbarer Zitadellenfürsten: Unterschied zwischen den Versionen

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Fs (D | B)
K (Kampf gegen Greing)
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== Zeittafel ==
== Zeittafel ==
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:Das fürstliche [[Hofgericht]] wird vom Fürsten [[Bernfred vom Eberstamm|Bernfred]] erstmals berufen um über die Verfehlungen während der [[Grafenzeit]] ein gerechtes Urteil zu fällen. Seither tritt das Gericht in [[Ferdok (Stadt)|Ferdok]] immer dann zusammen, wenn koscher Adelige untereinander Klage führen und das Kaiserliche Reichsgericht mit internen koscher Angelegenheiten nicht behelligt werden soll.
;686 BF
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:Fürst [[Bernfred vom Eberstamm|Bernfred]] schließt mit dem Hochmeister der [[Wächter Rohals]] [[Alrich Cyberian von Marking]] einen Vertrag, der die Niederlassungen des Magierordens alleine der Hoheit des Ordens und des Fürsten unterwirft.
:Fürst [[Bernfred vom Eberstamm|Bernfred]] schließt mit dem Hochmeister der [[Wächter Rohals]] [[Alrich Cyberian von Marking]] einen Vertrag, der die Niederlassungen des Magierordens alleine der Hoheit des Ordens und des Fürsten unterwirft.

Version vom 2. November 2009, 22:12 Uhr