Leibritter

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Das Amt des Fürstlichen Leibritters war über viele Jahrhunderte eines der höchsten am Fürstenhofe - denn seine Aufgabe war es das Leben des Fürsten noch vor dem eigenen zu schützen.

Historie

Es entstand schon in den Tagen Baduars, als sich eine Schar wackerer Streiter um den ersten Fürsten scharte - jene Runde, welche man heute als "Ritter Baduars" oder Trutzritter kennt. Sie wachten auf ihren trutzigen Burgen, ritten als Herolde in des Fürsten Dienst über das Land und taten das ihre um das neue Fürstentum zu errichten. Garubald, der treueste unter ihnen aber, blieb beim Fürsten und begleitete ihn auf seinen Reisen. Die Legende spricht davon, dass beide in eine Falle der Schwarzpelze gerieten und Garubald im gemeinsamen Kampfe sein Leben für das Baduars gab. Seither folgte einer der Vasallen dem Tapferen in dieser Aufgabe - und so blieb dies über Jahrhunderte.

Wer dieses Amt begleitete galt stets als einer der treuesten Vasallen und wo der Fürst erschien, war auch der Leibritter zugegen. So verwundert es wenig, dass die Amtsträger bald einige der wichtigsten Berater wurden und der Leibritter lange als fürderstes Amt im Dienste des Regenten galt.

Die Letzte Ritterin

Letzte fürstliche Leibritterin war Frau Huldagut Wardent zu Fürstenhort, die, wie man beinahe 100 Götterläufe lang glaubte, ihren Fürsten Alphak vom Eberstamm verriet, so dass dieser und viele seiner Verwandten 915 BF beim Saustechen den Tod fanden. Darum wies der spätere Fürst Holdwin auch die Greven-Garde an fortan an eines Leibritters statt über sein Leben zu wachen.

Erst in unserer Zeit fanden Abenteurer heraus, dass in Wirklichkeit Frau Huldagut von einem Elfen oder Halbelfen im Gefolge des Porquid von Ferdok bezaubert ward, sie und ihr Geschlecht - als dessen Nachfahr sich der Golgariten-Marschall Hilderich von Süderland erwies - mithin frei von Schuld waren.

Man munkelt, Fürst Blasius vom Eberstamm habe hernach das Amt neu besetzen wollen und Herrn Falk Barborn zu Siebental angetragen, dieser aber aus Bescheidenheit abgelehnt.

Quellen


Wehrhaftigkeit:

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