Die Rückkehr eines Unruhestifters: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 20:59 Uhr
Die Rückkehr eines Unruhestifters
Melcher Siebenschröter ist wieder im Kosch
BRN. METENAR, Ingerimm 1046 BF. Der berüchtigte Melcher Siebenschröter, der über ein Jahrzehnt nicht mehr im Kosch gesehen worden war, ist wieder aufgetaucht — und zwar ausgerechnet in Metenar.
Die geneigte Leserschaft wird sich vielleicht erinnern: Melcher Siebenschröter gehörte zu den Köpfen jener Bande von Gesetzlosen, die im Jahre 1033 BF unter Ulfried dem Blutigen das Trolleck besetzt hielt. Damals sah sich Graf Wilbur genötigt, mit großem Gefolge gegen die Vogelfreien zu ziehen, um die praiosgefällige Ordnung wiederherzustellen.
Melcher Siebenschröter war so klug, sich angesichts der Übermacht zu ergeben. Er wurde in Ketten gelegt und zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt, doch beim Praioshangeln Anfang 1035 BF gelang es ihm in einem erstaunlichen Kraftakt, die Schwertschlucht zu überqueren. Nach alter Tradition wurde er darum vom Fürsten begnadigt und erhielt die Freiheit. Er ging seiner Wege und verschwand — worüber keiner böse war. Was er in den folgenden Jahren tat oder ließ, ob er dem Kosch den Rücken kehrte oder irgendwo zwischen Greifenpass und Großem Fluss im Verborgenen lebte, weiß keiner zu sagen.
Doch eines ist so gut wie sicher: Er ist wieder da! Im „Wengenhorn“, einer Taverne in Rhôndur, soll er eingekehrt sein. Dies bezeugt die Kramboldin Daria Grauhaar, die trotz ihres Alters ein gutes Gedächtnis hat. Sie kenne Melcher Siebenschröter noch von früher, und wenn auch seither viel Wasser den Großen Fluss hinuntergeflossen sei, so habe sie vor allem seine Stimme und sein dröhendes Lachen wiedererkannt.
Auch Vittel Scherbenglück, ein Veteran des Trolleck-Feldzugs, ist sicher, dass der Mann im „Wengenhorn“ tatsächlich Siebenschröter gewesen sei. Er habe sich beim Wirt erkundigt, wo es nach Krotenworst gehe — einem finsteren Winkel im Wald, der von allerlei zwielichtigen Gestalten bewohnt wird.
Nun ist es einem, den der Fürst begnadigt hat, gewiss nicht verboten, in einer Rhôndurer Taverne ein Bier zu trinken; und freilich darf er sich auch nach diesem oder jenem Weg erkundigen; doch wer bei dieser Geschichte nicht aufhorcht und zumindest die Stirn in Falten legt, möge zum Hesindetempel gehen und um Erleuchtung bitten.
In Rhôndur und den umliegenden Orten nimmt man die Sache jedenfalls ernst und hat die Büttel und Torwachen angewiesen, besonders auf der Hut zu sein.