Vögtin „bestellt Golgari ein“: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Nebendarsteller ist::Firinja von Nerbusch]], die Enkelin der Beklagten, entschuldigte sich in Abwesenheit des [[Nebendarsteller ist::Erzbart von Drabenburg|Barons]] eindringlich, dass sie ihre Großmutter nicht besser habe bewachen lassen, als sie selbst in [[Ortsnennung ist::Angbar]] weilte. Sie benannte gar die Ferdoker Gelehrte [[Nebendarsteller ist::Darlma Heftlein]] zur Prokuratorin, um ihrer offensichtlich schwachsinnigen Großmutter [[Nebendarsteller ist::Wilflieb Trutzbirninger]] eine allzu harte Strafe zu ersparen. Wir erinnern uns: Die alte Dame hatte Befehl gegeben, auf die Vögtin zu schießen, als diese das Gut [[Ortsnennung ist::Arbach]] aufsuchte, um die Steuern einzutreiben.
[[Nebendarsteller ist::Firinja von Nerbusch]], die Enkelin der Beklagten, entschuldigte sich in Abwesenheit des [[Nebendarsteller ist::Erzbart von Drabenburg|Barons]] eindringlich, dass sie ihre Großmutter nicht besser habe bewachen lassen, als sie selbst in [[Ortsnennung ist::Angbar]] weilte. Sie benannte gar die Ferdoker Gelehrte [[Nebendarsteller ist::Darlma Heftlein]] zur Prokuratorin, um ihrer offensichtlich schwachsinnigen Großmutter [[Nebendarsteller ist::Wilflieb Trutzbirninger]] eine allzu harte Strafe zu ersparen. Wir erinnern uns: Die alte Dame hatte Befehl gegeben, auf die Vögtin zu schießen, als diese das Gut [[Ortsnennung ist::Arbach]] aufsuchte, um die Steuern einzutreiben.


Die Verteidigerin verurteil-te die Tat als solche aufs schärfste. Dennoch pochte sie in ihrer Rede darauf, dass die Trutzbirningerin im Alter schwach im Geiste war und statt einer Strafe eher die Aufnahme in das Noionitenkloster in [[Ortsnennung ist::Garrensand]] angeordnet werden solle. Des Weiteren sei der junge Angroscho, der auf ihren Befehl auf die barönliche Gesandtschaft schoss, mit einer milden Strafe zu versehen, da ihm offenbar weder der Geisteszustand der Trutzbirningerin bekannt war, noch wer da auf den Gutshof zugeritten kam. Er sei den Befehlen der alten Frau aus Angst vor einem Überfall gefolgt.
Die Verteidigerin verurteil-te die Tat als solche aufs schärfste. Dennoch pochte sie in ihrer Rede darauf, dass die Trutzbirningerin im Alter schwach im Geiste war und statt einer Strafe eher die Aufnahme in das Noionitenkloster in [[Ortsnennung ist::Garrensand]] angeordnet werden solle. Des Weiteren sei der junge Angroscho, der auf ihren Befehl auf die barönliche Gesandtschaft schoss, mit einer milden Strafe zu versehen, da ihm offenbar weder der Geisteszustand der Trutzbirningerin bekannt war, noch wer da auf den [[Ortsnennung ist::Talgrund|Gutshof]] zugeritten kam. Er sei den Befehlen der alten Frau aus Angst vor einem Überfall gefolgt.


Nach dem Austausch von Argumenten und dem Abwägen des Für und Wider sprach die Vögtin unter den Augen des [[Ortsnennung ist::Bärenfang|Bärenfänger]] Adels dann jedoch ein Urteil, das wahrscheinlich selbst den Baron persönlich in seiner Härte erstaunen wird: Grothissa Götnisch verurteilte Wilflieb Trutzbirninger zum Tode am Galgen. Der junge Zwerg [[Nebendarsteller ist::Erdox Sohn des Ergomox|Erdox]] wird für zehn Jahre in die [[Ortsnennung ist::Heisenbinge]] gehen und das Junkergut Arbacher Land wird für zwei Jahre die doppelte Abgabe an den Baron zahlen.
Nach dem Austausch von Argumenten und dem Abwägen des Für und Wider sprach die Vögtin unter den Augen des [[Ortsnennung ist::Bärenfang|Bärenfänger]] Adels dann jedoch ein Urteil, das wahrscheinlich selbst den Baron persönlich in seiner Härte erstaunen wird: Grothissa Götnisch verurteilte Wilflieb Trutzbirninger zum Tode am Galgen. Der junge Zwerg [[Nebendarsteller ist::Erdox Sohn des Ergomox|Erdox]] wird für zehn Jahre in die [[Ortsnennung ist::Heisenbinge]] gehen und das Junkergut Arbacher Land wird für zwei Jahre die doppelte Abgabe an den Baron zahlen.

Aktuelle Version vom 26. Oktober 2022, 22:14 Uhr


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Ausgabe Nummer 67 - Rahja 1043 BF

Vögtin „bestellt Golgari ein“

Hartes Urteil in Drabenburg sorgt für Erstaunen

DRABENBURG, Ingerimm 1043 BF. Erstaunt nahmen die Teilnehmer des Baroniegerichtes das Urteil der barönlichen Vögtin, Grothissa Götnisch, zur Kenntnis: Für den Angriff auf die Person der Vögtin im Tsa dieses Jahres (siehe KOSCH-KURIER Nr. 66) wurden überaus harte Strafen verhängt.

Firinja von Nerbusch, die Enkelin der Beklagten, entschuldigte sich in Abwesenheit des Barons eindringlich, dass sie ihre Großmutter nicht besser habe bewachen lassen, als sie selbst in Angbar weilte. Sie benannte gar die Ferdoker Gelehrte Darlma Heftlein zur Prokuratorin, um ihrer offensichtlich schwachsinnigen Großmutter Wilflieb Trutzbirninger eine allzu harte Strafe zu ersparen. Wir erinnern uns: Die alte Dame hatte Befehl gegeben, auf die Vögtin zu schießen, als diese das Gut Arbach aufsuchte, um die Steuern einzutreiben.

Die Verteidigerin verurteil-te die Tat als solche aufs schärfste. Dennoch pochte sie in ihrer Rede darauf, dass die Trutzbirningerin im Alter schwach im Geiste war und statt einer Strafe eher die Aufnahme in das Noionitenkloster in Garrensand angeordnet werden solle. Des Weiteren sei der junge Angroscho, der auf ihren Befehl auf die barönliche Gesandtschaft schoss, mit einer milden Strafe zu versehen, da ihm offenbar weder der Geisteszustand der Trutzbirningerin bekannt war, noch wer da auf den Gutshof zugeritten kam. Er sei den Befehlen der alten Frau aus Angst vor einem Überfall gefolgt.

Nach dem Austausch von Argumenten und dem Abwägen des Für und Wider sprach die Vögtin unter den Augen des Bärenfänger Adels dann jedoch ein Urteil, das wahrscheinlich selbst den Baron persönlich in seiner Härte erstaunen wird: Grothissa Götnisch verurteilte Wilflieb Trutzbirninger zum Tode am Galgen. Der junge Zwerg Erdox wird für zehn Jahre in die Heisenbinge gehen und das Junkergut Arbacher Land wird für zwei Jahre die doppelte Abgabe an den Baron zahlen.

Die Angeklagte schien mit ihrem Urteil gut zurechtzukommen – sie lächelte selig. Aus Sicht des Berichterstatters wurden die Urteile bei den anderen Besuchern jedoch nicht sehr gut aufgenommen. Es kam zu heftigen Wortgefechten, die gewiss noch ein Nachspiel haben werden.

Andhor Kirschbäumer