Bergwacht: Unterschied zwischen den Versionen

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;auf dem Gebiet der Baronie [[Stanniz]]
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* [[Melnte]] und [[Egrâzim]]
* [[Boroschbrodrom]]


;auf [[Almada]]nischem Gebiet
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Version vom 13. Juni 2017, 23:53 Uhr

Eine Bergwacht ist eine kleine autonome Enklave der Zwerge, die in überbewiegend menschlich besiedelten Gebiet liegt, aber einem der beiden koscher Bergkönigreiche (Koschim und Waldwacht) zugerechnet wird, oder noch aus Zeiten der Hügelzwergischen Könige stammt.

In einer Bergwacht gilt zwergisches Recht und dessen Einwohner sind nicht Teil des Heerbann des Landesherrn (meistens des Barons) und zahlen auch kein Ersatzgeld.
Jedoch ist eine Bergwacht, wie andere Vasallenlehen auch, zu Abgaben verplichtet und im Fall eines Angriffs sind die Zwerge einer Bergwacht laut Lex Zwergia zu "Rat und Hilfe" verpflichtet - Was in der Vergangenheit immer so ausgelegt wurde, dass eine Bergwacht Teil der Baronlichen Landwacht ist.

Bergvogt

Der von den Zwergen bestimmten Sprecher heißt bei den Menschen "Bergvogt", hat aber innerhalb der Bergwacht selbst oft keine herausgehobene Stellung. In Traschforst wird der Bergvogt traditionell als Berggreve tituliert.

Bergwachten der Bergfreiheit Tosch Mur

auf dem Gebiet der Baronie Hammerschlag
auf dem Gebiet der Baronie Lûr
auf dem Gebiet der Baronie Roterz


auf dem Gebiet der Baronie Drift
auf dem Gebiet der Baronie Stanniz
auf Almadanischem Gebiet

Bergwachten der Bergfreiheit Koschim

auf dem Gebiet der Baronie Metenar
auf dem Gebiet von Gräflich Wengenholm


auf dem Gebiet von Koschgau

Bergwachten der Hügelzwerge

auf dem Gebiet der Baronie Fürstenhort
auf dem Gebiet der Baronie Rohalssteg
auf dem Gebiet der Baronie Uztrutz
auf dem Gebiet der Baronie Vinansamt

Baronie Bergwacht

Bergwacht hieß einst auch eine Baronie auf dem Gebiet der heutigen Bergfreiheit Koschim. Die Baronie wurde 933 BF auf Kaiserliches Geheiß mit zwei Nachbarlehen zusammengelegt und zur neuen Bergfreiheit verschmolzen. Heute kündet wenig mehr als eine Ruine der alten Baronsburg vom einstigen Lehen in den Koschbergen.