Baron Risk von Falstein gemeuchelt!: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KoschWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kunar (D | B)
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Briefspielindex |Titel=Baron Risk von Falstein gemeuchelt! |Reihe=Kosch-Kurier 14 |Teil= |Datum=11.1018 |Zeit= |Autor={{Briefspieler|Benutzer:Fs|}} |Logo=Obe…“)
 
Kunar (D | B)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
|Titel=Baron Risk von Falstein gemeuchelt!
|Titel=Baron Risk von Falstein gemeuchelt!
|Reihe=Kosch-Kurier 14
|Reihe=Kosch-Kurier 14
|Teil=
|Teil=3
|Datum=11.1018
|Datum=11.1018
|Zeit=
|Zeit=
Zeile 31: Zeile 31:
Obzwar die Frau Zauberin ihre Unschuld beteuterte, war der blut‘ge Dolch in ihrer Hand gelegen, war die tödliche Waffe mit der Linken geführt worden (wie die gaugräfliche Waffenmeisterin kundig erkannte) und sie linkshändig, wie allgemein bekannt. Auch war niemanden im ganzen Haushalt ein anderer Verdächtiger aufgefallen, der sich vielleicht des nachts in die herrschaftlichen Gemächer geschlichen hatte.
Obzwar die Frau Zauberin ihre Unschuld beteuterte, war der blut‘ge Dolch in ihrer Hand gelegen, war die tödliche Waffe mit der Linken geführt worden (wie die gaugräfliche Waffenmeisterin kundig erkannte) und sie linkshändig, wie allgemein bekannt. Auch war niemanden im ganzen Haushalt ein anderer Verdächtiger aufgefallen, der sich vielleicht des nachts in die herrschaftlichen Gemächer geschlichen hatte.


Während der Cantzler noch mit [[Briefspieltext mit::Blasius vom Eberstamm|Seiner Durchlaucht]], der [[Briefspieltext mit::Ulabeth vom Pfade|Hofgeweihten des Praios]] und dem in Rechtsdingen überaus bewanderten Vogt [[Briefspieltext mit::Nirwulf Sohn des Negromon|Nirwulf von Hügelland]] Rücksprache hielt, ob der Fall eingedenk der Abwesenheit des [[Briefspieltext mit::Orsino von Falkenhag|Grafen vom Angbarer See]] vor dem fürstliche Gericht zu Ferdok zu verhandeln sei, berief sich die Gefangene auf das Recht ihres Standes, von einem Gildengericht geprüft zu werden.
Während der Cantzler noch mit [[Briefspieltext mit::Blasius vom Eberstamm|Seiner Durchlaucht]], der [[Briefspieltext mit::Ulabeth vom Pfade|Hofgeweihten des Praios]] und dem in Rechtsdingen überaus bewanderten Vogt [[Briefspieltext mit::Nirwulf Sohn des Negromon|Nirwulf von Hügelland]] Rücksprache hielt, ob der Fall eingedenk der Abwesenheit des [[Briefspieltext mit::Orsino von Falkenhag|Grafen vom Angbarer See]] vor dem [[Briefspieltext mit::Fürstliches Hofgericht|''fürstlichen'' Gericht]] zu [[Ortsnennung ist::Ferdok]] zu verhandeln sei, berief sich die Gefangene auf das Recht ihres Standes, von einem Gildengericht geprüft zu werden.


So wird in den nächsten Wochen die Überstellung der Magierin an die [[Ortsnennung ist::Beilunk]]er Schule zu erwarten sein. Wie es heißt, sollen außer der Geweihten Ulabeth vom Pfade auch einige [[Akteursnennung ist::Orden der Wächter Rohals|Rohalswächter]] den Transport der Gefangenen überwachen.
So wird in den nächsten Wochen die Überstellung der Magierin an die [[Ortsnennung ist::Beilunk]]er Schule zu erwarten sein. Wie es heißt, sollen außer der Geweihten Ulabeth vom Pfade auch einige [[Akteursnennung ist::Orden der Wächter Rohals|Rohalswächter]] den Transport der Gefangenen überwachen.

Aktuelle Version vom 22. Februar 2024, 20:36 Uhr


Kosch-Kurier8-35.gif

Ausgabe Nummer 14 - Ingerimm 1018 BF

Baron Risk von Falstein gemeuchelt!

Greueltat beraubt Oberangbar seines Lehnsherrn

Oberangbar. Schreckliches tat sich dem Leibdiener des Barons von Oberangbar kund, als er am Morgen des 11. Peraine wie gewohnt das Gemach seines Herrn betrat. Schmählich in seinem Bette gemordet hatte man den hochgeborenen Herrn und — was wahrlich schlimmer wog — der blutigen Tat Werkzeug lag noch in der Hand der Bettgefährtin, die sich der Baron auserkoren hatte, der Magierin Sylva Ferrex.

Wie glücklich begab es sich hingegen, daß just in dieser Nacht die Gaugräfin Ulinai von Hartsteen nach einer Inspektion der nördlichen Baronien mit ihrem Gefolge im Hause des Barons Gastung genommen hatte.

Bleich ob der grauenhaften Tat und doch mit einer ihr jugendliches Alter an Maß übertreffenden Entschlossenheit befahl sie ihren Knechten sogleich, die Zauberin in Gewahrsam zu nehmen, um sie des Mordes an ihrem Verlobten anzuklagen. Cantzler Duridan von Sighelms Halm, der vom nahegelegenen Fürstengut Südheide herangeeilt war, lobte am Abend des selben Tages die Verständigkeit der Gräfin und ihr rasches Vorgehen, ohne das die Verdächtige gewiß mittels ihrer Zauberkräfte die Flucht ergriffen hätte. Denn daß die Verlobte des Barons, die früher Herrn Merwerd von Vinansamt lange Jahre mit ihrem Rat zur Seite stand, bis sie in dessen neuem Nachbarn — wie es schien — die Gnade der Frau Rahja erkannte, die Mörderin war, wollte niemand bezweifeln.

Obzwar die Frau Zauberin ihre Unschuld beteuterte, war der blut‘ge Dolch in ihrer Hand gelegen, war die tödliche Waffe mit der Linken geführt worden (wie die gaugräfliche Waffenmeisterin kundig erkannte) und sie linkshändig, wie allgemein bekannt. Auch war niemanden im ganzen Haushalt ein anderer Verdächtiger aufgefallen, der sich vielleicht des nachts in die herrschaftlichen Gemächer geschlichen hatte.

Während der Cantzler noch mit Seiner Durchlaucht, der Hofgeweihten des Praios und dem in Rechtsdingen überaus bewanderten Vogt Nirwulf von Hügelland Rücksprache hielt, ob der Fall eingedenk der Abwesenheit des Grafen vom Angbarer See vor dem fürstlichen Gericht zu Ferdok zu verhandeln sei, berief sich die Gefangene auf das Recht ihres Standes, von einem Gildengericht geprüft zu werden.

So wird in den nächsten Wochen die Überstellung der Magierin an die Beilunker Schule zu erwarten sein. Wie es heißt, sollen außer der Geweihten Ulabeth vom Pfade auch einige Rohalswächter den Transport der Gefangenen überwachen.

Zum Verweser der Baronei bestellte der fürstliche Cantzler einstweilen einen ansässigen Ritter, den Herrn Tradan von Unterangen, alldieweil der junge Herr Risk keinerlei Nachkommenschaft hinterläßt und auch sein seliger Vater unlängst verschieden ist.

S.F.