Bekanntmachung von Kordan von Blaublüten-Sighelms Halm: Unterschied zwischen den Versionen

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Doch sei es verboten, fuer schnödes Geld von Wettkampf zu Wettkampf durchs halbe [[Ortsnennung ist::Mittelreich|Reiche]] zu ziehen, dieweil zu Hause die Felder unbestellt bleiben. Solches ist nicht recht vor den Göttern und sei bestraft mit drei Tagen Fronarbeit.
Doch sei es verboten, fuer schnödes Geld von Wettkampf zu Wettkampf durchs halbe [[Ortsnennung ist::Mittelreich|Reiche]] zu ziehen, dieweil zu Hause die Felder unbestellt bleiben. Solches ist nicht recht vor den Göttern und sei bestraft mit drei Tagen Fronarbeit.


Im Namen von [[Briefspieltext mit::Blasius vom Eberstamm|Fürst]] und [[Briefspieltext mit::Jallik von Wengenholm|Graf]], Zeichen des Vogtes, durch den Zahlmeister Gernwein.
Im Namen von [[Briefspieltext mit::Blasius vom Eberstamm|Fürst]] und [[Briefspieltext mit::Orsino von Falkenhag|Graf]], Zeichen des Vogtes, durch den Zahlmeister [[Nebendarsteller ist::Derwart Gernwein|Gernwein]]
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2022, 22:46 Uhr


Kosch-Kurier8-35.gif

Ausgabe Nummer 11 - Ingerimm 1017 BF

Kordan von Blaublüten-Sighelms Halm, Vogt zu Geistmark, gibt bekannt

Wohl sieht der Vogt es gerne, wenn Burschen und Mädchen zur eigenen Freude und im Wettkampf mit Nachbarn die Immankeule schwingen. Denn solches stärkt die Kräfte des Körpers und festigt das Gefühl für Ehre.

Doch sei es verboten, fuer schnödes Geld von Wettkampf zu Wettkampf durchs halbe Reiche zu ziehen, dieweil zu Hause die Felder unbestellt bleiben. Solches ist nicht recht vor den Göttern und sei bestraft mit drei Tagen Fronarbeit.

Im Namen von Fürst und Graf, Zeichen des Vogtes, durch den Zahlmeister Gernwein .