Therunbold von Cellastein

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Laiendiener Rahjas

Häuser/Familien

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Lehen/Ämter

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Orden/Kirchen/Bünde

Wappen Fuerstentum Kosch.svg   Symbol Rahja-Kirche.svg   Hanghasenjagd Orden.svg   

Namen und Anrede:
Voller Name:
Therunbold von Cellastein
Stand und Lehen:
Stand:
Niederadelige
Lehen:
Reichsedler zu Cellastein (seit unbekannt)
Militärische Ränge:
Kirchliche Ränge:
Ämter und Würden:
Daten:
Alter:
59 Jahre
Tsatag:
988 BF
Familie:
Geschwister:
Elida (Halbschwester,Symbol Tsa-Kirche.svg975 BF-Symbol Boron-Kirche.svgTsa 1041 BF), Therunbold (Halbbruder,Symbol Tsa-Kirche.svg988 BF), Dorinde (Halbschwester,Symbol Tsa-Kirche.svg990 BF-Symbol Boron-Kirche.svgIng 1033 BF)
Kinder:
Fuchswild (Symbol Tsa-Kirche.svg1009 BF)
Hintergründe:
Kurzbeschreibung:
Laiendiener Rahjas
Besonderheiten:
mehrere Bastarde als Kinder
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Wappen Haus Cellastein.svg
Reichsedler zu Cellastein
Therunbold von Cellastein
Reichsedler seit unbekannt
Wappen Haus Cellastein.svg

Beschreibung

Nicht als Geweihter, sondern aufgrund seines Lehens eher als Laiendiener Rahjas versieht Therunbold von Cellastein seine Hüterpflichten im kleinen Tempel auf Cella­stein, einer der Kaiserlichen Inseln. Der fürstliche Schlachtreiter im besten Mannesalter mit dem vollen, lockigen Haar auf Haupt und Brust, sowie dem schlichten Ober­lip­penbart steht vor allem in Angbar im Ruf, von der Göttin gesegnet zu sein.

Sowohl gesanglich als auch durch seine Standhaftigkeit soll er so manches Mal schon einer hübschen Angbarerin die Gaben der Göttin näher gebracht haben, wovon die bunten Bändlein an seinem Arm als Unterpfand zeugen. Berühmt ist auch Therunbolds prachtvolles aranisches Wehrgehänge, das Zeichen seines Amtes. Sein Ahnherr soll es von der gnädigen Kaiserin Cella selbst verliehen bekommen haben.

Im Jahr 1015 BF gehörte Therunbold zu den Rittern, die sich auf die Suche nach Greing Scharfzahn begaben. Der Drache hatte zuvor zu Fürstenhort einen seiner Vettern, Ermst vom Erlenschloss, getötet.





Briefspieltexte

Briefspieltexte

Erwähnungen