Den Zehnten für Peraine: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Den Zehnten für Peraine''' | '''Den Zehnten für Peraine''' |
Aktuelle Version vom 29. Dezember 2022, 14:31 Uhr
Den Zehnten für Peraine
Rondrasdank dient der Gebenden Göttin
Was am letztjährigen Schwurbundfest noch zu Streit und Schlägen geführt hat, ist jetzt Recht und Ordnung: Das Dorf Rondrasdank im Geistmärker Land wird dem Perainekloster Storchsklausen zinspflichtig. Seit dem Flug des Alagrimm nannte sich Rondrasdank freie Sendschaft, während der Baron der Geistmark es weiterhin als sein Lehnsland reklamierte. Vor einem Jahr machte er einen Schritt zur Lösung mit dem Vorschlag, dass das Dorf am Angenknie zwar freie Sendschaft, aber dem (noch immer unvollendeten) Kloster zinspflichtig sein solle. Dieses Jahr am Schwurbundfest fanden die Parteien unter Anleitung des Grafen Jallik zu einer Einigung. Die Bewohner Rondrasdanks sind künftig Freie auf eigenem Land, zahlen aber eine jährliche Steuer nach Storchsklausen, die 10 Silbertalern pro Kopf entspricht. Die genauen Grenzen der Sendschaft sollen im Praiosmond von Abgesandten der Peraine- und der Praioskirche festgelegt werden. Beim Baron verbleiben der Flusslauf und somit das Brücken- und Zollrecht sowie Rechte und Pflichten für die Straße von Oberangbar nach Wengenholm. Im Übrigen verlief das Schwurbundsfest dem Vernehmen nach auch sonst recht friedfertig. Offenbar fruchtete, dass der Graf und Äbtissin Perdita vom Traviakloster am Greifenpass im Vorfeld durch die Sendschaften und Adelssitze reisten und allerorten gut zuredeten.