Wem gehört das Land?: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie der [[Handlungsort ist::Hügelländer Grafenhof|Grafenhof zu Grauensee]] bestätigte reichte Junker [[Hauptdarsteller ist::Angbart von Salzmarken-See|Angbart von Salzmarken]] Klage bei [[Nebendarsteller ist::Wilbur vom See|Graf Wilbur]] ein und zwar gegen gleich zwei der Barone der Grafschaft. Sowohl Baron [[Nebendarsteller ist::Erlan von Sindelsaum]] als auch Baron [[Nebendarsteller ist::Conrad Salfridjes von Rohalssteg]] klagte er an sich gegen ihn verschworen zu haben um seinen Besitz zu verkleinern. Hintergrund ist | |||
[[Nebendarsteller ist::Garubold Topfler]] | [[Nebendarsteller ist::Garubold Topfler]] |
Version vom 27. Dezember 2022, 23:21 Uhr
◅ | Baron von Sindelsaum ernennt Junker zu Mistelstein |
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Vergnügen oder Geheimauftrag? | ▻ |
Wem gehört das Land?
Junker Angbart erhebt Klage gegen Barone
Wie der Grafenhof zu Grauensee bestätigte reichte Junker Angbart von Salzmarken Klage bei Graf Wilbur ein und zwar gegen gleich zwei der Barone der Grafschaft. Sowohl Baron Erlan von Sindelsaum als auch Baron Conrad Salfridjes von Rohalssteg klagte er an sich gegen ihn verschworen zu haben um seinen Besitz zu verkleinern. Hintergrund ist dass Baron Conrad seinem nördlichen Nachbarn, Baron Erlan, ein kleines Landstück überschrieben hatte. Bei dem Flecken handelt es sich um einige Äcker die nördlich der Sindel liegen und einst zur Baronie Sindelsaum gehört hatten. Nach einer langen Fehde war das Land, vor einigen hundert Jahren, an die Baronie Rohalssteg gefallen. Nun hatte aber Baron Conrad diesen Umstand wieder rückgängig gemacht, worüber sich Junker Angbart nicht gerade freute, gehörten die Äcker und Weiden doch zu seinem Junkergut. Zwar hat Graf Wilbur noch keinen Verhandlungstermin bekannt gegeben, aber beide Seiten bereiten sich dennoch bereits eifrig auf die Verhandlungen vor. Junker Angbart soll gar einen Garether Rechtsgelehrten mit seinem Fall betraut haben.