Wehrmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Oberbefehlshaber der Truppen des koscher Fürsten
[[Bild:Wehrmeister.jpg|right|framed|Der stählerne Schild, Zeichen des Wehrmeister-Amtes]]
;Amtsinhaberin: Baronin [[Alvide von Eichental]].
;Seit: [[1042]] BF
 
 
Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten, hauptsächlich also das [[Leibregiment Fürst Bernfred]] und - im Kriegsfalle - der gesamten [[Provinztruppen]]. In der [[Ochsenbluter Urkunde]] wurde [[1029]] BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seiner Wehrmeisterin) unterstellt sind.
 
Eine Ausnahme ist die [[Ferdoker Garde]], bei welcher der [[Blasius vom Eberstamm|Fürst Blasius]] auf dieses Recht verzichetete, so dass sie unter dem Kommando der Kaiserin verblieb. Die Gardereiterinnen unterstehen, wie alle verbliebenen kaiserlichen Truppen, direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden - auch die Ferdoker Garde, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf sie ausüben kann.
 
 
===Letzte Träger des Amtes===
*[[Wisbart von Hammerschlag]] (als Oberst-Rittmeister unter [[Ontho vom Eberstamm|Fürst Ontho]] und [[Anglinde vom Eberstamm|Fürstin Anglinde]]) (bis 815 BF)
 
*[[Govena Schulterbreit von Vardock]] (zur Zeit des [[Porquid von Ferdok]], umstritten)
*...
* [[Perval Rotbart von Nadoret]]
*[[Halmdahl von Koschtal]] (??? - [[1021|1021 BF]]) - gefallen an der Trollpforte
*[[Edelbrecht vom Eberstamm]] ([[1021]] - [[1027|1027 BF]]) - dem Ruf [[Travia]]s gen [[Greifenfurt]] gefolgt
*[[Thorben Raul Baduar von Hammerschlag|Thorben von Hammerschlag]] ([[1027|1027 BF]] - [[1042]] BF)
*[[Alvide von Eichental]], seit [[1042]] BF
 
{{Wehrhaftigkeit}}
[[Kategorie:Titel und Ämter]][[Kategorie:Wehrhaftigkeit]]

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2018, 20:46 Uhr

Der stählerne Schild, Zeichen des Wehrmeister-Amtes
Amtsinhaberin
Baronin Alvide von Eichental.
Seit
1042 BF


Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten, hauptsächlich also das Leibregiment Fürst Bernfred und - im Kriegsfalle - der gesamten Provinztruppen. In der Ochsenbluter Urkunde wurde 1029 BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seiner Wehrmeisterin) unterstellt sind.

Eine Ausnahme ist die Ferdoker Garde, bei welcher der Fürst Blasius auf dieses Recht verzichetete, so dass sie unter dem Kommando der Kaiserin verblieb. Die Gardereiterinnen unterstehen, wie alle verbliebenen kaiserlichen Truppen, direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden - auch die Ferdoker Garde, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf sie ausüben kann.


Letzte Träger des Amtes


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