Wehrmeister: Unterschied zwischen den Versionen
Blauendorn (D | B) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten [[Provinztruppen]]. In der [[Ochsenbluter Urkunde]] wurde [[1029]] BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seinem Wehrmeister) unterstellt sind. | Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten [[Provinztruppen]]. In der [[Ochsenbluter Urkunde]] wurde [[1029]] BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seinem Wehrmeister) unterstellt sind. | ||
Eine Ausnahme ist die [[Ferdoker Garde]], bei welcher der [[Fürst Blasius]] auf dieses Recht verzichetete, so dass sie unter dem Kommando der Kaiserin verblieb. Die Gardereiterinnen unterstehen, wie alle verbliebenen kaiserlichen Truppen, direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden - auch die Ferdoker Garde, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf sie ausüben kann. | Eine Ausnahme ist die [[Ferdoker Garde]], bei welcher der [[Blasius vom Eberstamm|Fürst Blasius]] auf dieses Recht verzichetete, so dass sie unter dem Kommando der Kaiserin verblieb. Die Gardereiterinnen unterstehen, wie alle verbliebenen kaiserlichen Truppen, direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden - auch die Ferdoker Garde, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf sie ausüben kann. | ||
Version vom 15. Dezember 2017, 17:55 Uhr
- Amtsinhaber
- Erbvogt Thorben Raul Baduar von Hammerschlag.
- Seit
- 1027 BF
Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten Provinztruppen. In der Ochsenbluter Urkunde wurde 1029 BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seinem Wehrmeister) unterstellt sind.
Eine Ausnahme ist die Ferdoker Garde, bei welcher der Fürst Blasius auf dieses Recht verzichetete, so dass sie unter dem Kommando der Kaiserin verblieb. Die Gardereiterinnen unterstehen, wie alle verbliebenen kaiserlichen Truppen, direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden - auch die Ferdoker Garde, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf sie ausüben kann.
Letzte Träger des Amtes
- Wisbart von Hammerschlag (als Oberst-Rittmeister unter Fürst Ontho und Fürstin Anglinde) (bis 815 BF)
- Govena Schulterbreit von Vardock (zur Zeit des Porquid von Ferdok, umstritten)
- ...
- Perval Rotbart von Nadoret
- Halmdahl von Koschtal (??? - 1021 BF) - gefallen an der Trollpforte
- Edelbrecht vom Eberstamm (1021 - 1027 BF) - dem Ruf Travias gen Greifenfurt gefolgt
- Thorben von Hammerschlag (seit 1027 BF)