Die Rhôndurer Turmherren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. November 2021, 11:51 Uhr
Die Rhôndurer Turmherren
Die Legende von den Rhôndurer Turmherren
„Im Jahre 565 vor Bosparans Fall zogen Rondra-Geweihte aus Garetien (darunter auch Zwerge aus dem Schlund) ins koscher Land. Mit sich führten sie zwölf Familien, die unter den Wirrnissen der Dunklen Zeiten arg gelitten hatten. Die einen wurden von räuberischen und götterlosen Herren geknechtet, die anderen von Schwarzpelzen oder Goblins geplagt. Gemeinsam wollten sie in der Ferne einen Neubeginn wagen. Sie trafen am Fuß der Koschberge auf eine Sippe der Hügelzwerge. Das Oberhaupt der Sippe hatte die Sprache der Menschen gelernt, hörte die Geschichte der durstigen und hungrigen Ankömmlinge voll Mitleid an und beschloss ihnen in ihrem Land Gastung zu gewähren. Seine Sippe half auch mit eine neue Siedlung auf einem Felsplateau im Tal der Leuenach zu errichten. Die Oberhäupter der zwölf Familien schworen sich am Tag der Weihe des Rondratempels, der inmitten der Siedlung errichtet ward, ewigen Beistand und Treue. Jede Familie würde sich um einen der zwölf Türme kümmern, die wie in einem Kranz behütend und wachendum diese Siedlung standen - und getreulich die Geschicke der Stadt, im Sinne aller Siedler, lenken. So ward sie gegründet, die Stadt Rhôndur im Metenarer Land, und so besteht sie noch heute.“
Gründungssage Rhôndurs aus den Dunklen Zeiten
Tatsächlich gilt das Gründungsrecht bis heute. Jede Familie, die einen der zwölf Türme besitzt, muss noch immer für dessen Instandhaltung und die Bestückung mit Wachen (nach einem vom gemeinsamen Rat beschlossenen Rhythmus) sorgen. Im Gegenzug bilden die zwölf Familienoberhäupter einen Rat, der die Geschicke der Stadt lenkt – also eine Art Stadtrat aus erblichem Patriziat.
Der Rat wählt auch den Bürgermeister der Stadt. Interessanterweise muss der jedoch nicht zwingend aus den eigenen Reihen stammen (wie es heißt, dereinst ein Zugeständnis an eine mächtige und kluge Bewerberin, die nicht aus dem Kreis der Turmherren kam). Am Tag der Wahl treffen die Turmherrinnen und -herren in feierlicher Tracht und umringt von den schaulustigen Städtern am Turmherrenbrunnen vor dem Rathaus zusammen. An einer baumartigen Säule inmitten des Brunnens hängen die Wappen der zwölf Familien; weiterhin werden am Fuß der Säule zwei Körbe aufgestellt – je einer für einen Kandidaten. Nun werden die Turmherren, einer nach dem anderen, feierlich aufgerufen, schreiten zum Brunnen, nehmen ihr Wappenschild und werfen es in einen der beiden Körbe... meist begleitet vom Jubel oder Raunen der Umherstehenden. Am Ende wird ausgezählt – und der Kandidat mit den meisten Wappenschilden in seinem Korb wird am Abend feierlich zum Bürgermeister vereidigt. Bei Gleichstand, der aber nur selten vorkommt, wird so lange weitergewählt, bis man sich – nach Zechereien und Diskussionen – auf ein eindeutiges Ergebnis geeinigt hat. Eine Wahl zur Zeit Porquids soll bis zur Mitternachtsstunde gedauert haben und einige blutige Nasen erzeugt haben, ehe man sich auf die Wahl einer auswertigen Traviageweihten einigte. Am Ende gab es jedoch auch damals eine versöhnliche und zünftige Feier, bei welcher der neue Bürgermeister stets für Freibier zu sorgen hat.
Insgesamt hat dieser Rat Rhôndur über die Jahre gut geführt. Nicht immer haben die Klans genug Gold oder Eifer um einen Turm gut in Schuss zu halten, nicht immer nehmen die Wachen jeder Familie ihre Aufgabe ernst, bisweilen wurde ein Turm mit- samt Turmrecht auch verkauft oder an eine befreundete Familie vererbt, so dass nicht jede der heutigen Familien sich wirklich rühmen kann, so alt zu sein wie die Stadt (was sie nicht daran hindert, sich nicht doch entsprechend zu gebärden)... doch die Tradition blieb stets ungebrochen.
Die Rhôndurer ohne Turmherrenrecht nehmen es meist ohne Murren als zwölfegegeben hin, dass sie weniger Mitspracherecht haben als Bürger anderer Städte – obwohl auch sie oft schon viele Generationen dort weilen. Nicht wenige helfen sich damit, dass sie sich die Nähe und den Beistand eines oder mehrerer Turmherren durch Freundschaft und gute Nachbarschaft (manchmal auch kleine Dienste) sichern. Manche aber versuchten in der langen Historie mit List, Gold oder Gewalt ans Turmherrenrecht zu gelangen. Einst hat ein aufsässiger Neubürger gar einen dreizehnten Turm errichtet, um sich selbst ein Mitspracherecht zu erstreiten. Doch seine Wacht wurde vom Zorn Rondras getroffen, von ihrem Blitz eingerissen und steht heute als mahnende Ruine im Kranz der Stadtmauer (wobei mancher bis heute zu wissen glaubt, dass „Rondras Zorn“ in Wahrheit aus den Fackeln einiger Turmherren bestand).
In heutiger Zeit versucht Aurelius Olberg, Handelsherr und wohl vermögendster Bürger der Stadt, sich das Turmherrenrecht zu erwerben. Man munkelt, er habe manch klammem Rat eine immense Summe geboten. Bisher jedoch ohne Erfolg, denn die Ratsfamilien wissen wohl, wie bedeutsam das Recht ist, das sie besitzen und wie ehrenvoll das uralte Erbe, das sie aufrecht erhalten – zum Schutz und Wohle der Stadt Rhôndur im Herzen des Kosch.