Zum Orden der Silberfalken: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. April 2022, 13:11 Uhr
Texte der Hauptreihe:
Autor:?
Dem edlen Herrn Parillion, Burgvogt zu Dragentodt
Die Zwölfe zum Gruße, Praios vor!
Gruß und Segen Seiner Durchlaucht mögt Ihr bestellen den hohen Marschällen und Hochrittern, den Ordensherrn und Ehrenrittern, den Waffenmeistern und Hauptleuten, den Mannen und Frouwen vom Orden der Silberfalken, zufürdert dem Meister Baeromar höchstselbst!
Selten erblickte sie so viele edle und stolze Herrschaften von Amt und Würden versammelt, wie alldieweil zu Dragentodt, berichtete die Princeß Efferdane, welche dorten des Fürsten Emissärin war.
Seine Durchlaucht hat darob beschlossen:
- daß den wackeren Rittern unter dem Banner der Falconiter allzeit Weg- und Gastrecht gewährt sei im Lande Kosch, wie’s den Streitern für Kaiser, Reich und Recht von jeher zukommt.
- daß aber großes Söldlingsvolk in Waffen Unsere Marken meiden möge, um nicht die braven Bürger zu verschrecken. Niemand jedoch möge einem Falconiter dem Durchzug verweigern, der gen Mitternacht strebt, den Orken und alle Feinde zu wehren, wie’s seine Ordenspflicht ist.
- daß ein Herold oder Gesandter jenes Ordens an Unserem Hofe empfangen werden möge, wenn dies sein Wunsch und Auftrag ist, auf daß Wir sein Begehr vernehmen.
- daß sich die Streiter der Silberfalken geziemlich verhalten, wie’s allerorten Sitte ist, und auch nicht in Hader verfallen mit denen anderer Orden und Bünde, alsonst Unsere Knechte sie in Gewahrsam nehmen möge, bis sie der Spruch ihres Mareschalls ereilt.
So ward es gegeben zu Angbar,
im Jahre 24 des Kaisers Hal.
gezeichnet:
Duridan von Sighelms Halm, des Fürsten Cantzler