Eichenholtzer Klosterlande: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Eichenholtzer Klosterland besteht in dieser Form erst seit dem Ende der [[Sindelfehde]]. Um einen Friedenschluss zu erreichen wurde ein Zipfel Land, nördlich der [[Sindel]] und je nach Ansicht in [[Sindelsaum]], oder [[Rohalssteg]] gelegen, dem umgezogenen Kloster [[Eichenholtz]] übergeben. Bei den Ländereien handelt es sich um typisches [[Hügelland]]. Umgeben ist das Klosterland vom [[Stielzbruker Land]]. | Das Eichenholtzer Klosterland besteht in dieser Form erst seit dem Ende der [[Sindelfehde]]. Um einen Friedenschluss zu erreichen wurde ein Zipfel Land, nördlich der [[Sindel]] und je nach Ansicht in [[Sindelsaum]], oder [[Rohalssteg]] gelegen, dem umgezogenen Kloster [[Eichenholtz]] übergeben. Bei den Ländereien handelt es sich um typisches [[Hügelland]]. Umgeben ist das Klosterland vom [[Stielzbruker Land]]. | ||
Version vom 1. Juli 2017, 16:22 Uhr
Politik:
Obrigkeit:
Äbtissin Albericha Steinbrodt zu Eichenholtz (seit 1036 BF)Vogt Eichbart von Garnelhaun zu Eichenholtz (seit Hes 1041 BF)
Infrastruktur:
Klöster:
Eichenholtz (60 EW)
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Kennziffer:
Kos-I-06-16
Beschreibung
Das Eichenholtzer Klosterland besteht in dieser Form erst seit dem Ende der Sindelfehde. Um einen Friedenschluss zu erreichen wurde ein Zipfel Land, nördlich der Sindel und je nach Ansicht in Sindelsaum, oder Rohalssteg gelegen, dem umgezogenen Kloster Eichenholtz übergeben. Bei den Ländereien handelt es sich um typisches Hügelland. Umgeben ist das Klosterland vom Stielzbruker Land.
Zu den Klosterlanden gehören auch einige Äcker östlich von Barabein, da sich das Kloster bis zu seinem Umzug nach Eichholtz in der dortigen Burg befand.