Bettelgraben: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
(6 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 48: | Zeile 48: | ||
- Reichvogt [[Bosper zu Stippwitz]], neuzeitlich | - Reichvogt [[Bosper zu Stippwitz]], neuzeitlich | ||
In [[Angbar]] ist das Betteln glücklicherweise untersagt, und nur wer mindestens zwölf Heller im Beutel trägt, darf die Stadt betreten. Doch führt das leider dazu, dass sich draußen vor dem [[Garether Tor]] das Gesindel drängelt. Weil die reichsstädtischen [[Kaiserliche Mauerwache|Mauerwächter]] die [[Reichsstraße | In [[Angbar]] ist das Betteln glücklicherweise untersagt, und nur wer mindestens zwölf Heller im Beutel trägt, darf die Stadt betreten. Doch führt das leider dazu, dass sich draußen vor dem [[Garether Tor]] das Gesindel drängelt. Weil die reichsstädtischen [[Kaiserliche Mauerwache|Mauerwächter]] die [[Reichsstraße III|Reichsstraße]] frei von allzu aufdringlichen Pöbel halten, harrt das Gesindel in den Straßengraben beiderseits des Weges aus, die auf Fürstenland liegen, und bedrängt von dort die Reisenden mit Klagen oder gar mit den dreckigen Händen. Wenig erbaulich ist, dass die Bettler von hier aus bereits [[Neuer Borontempel zu Angbar|Boronanger]] und den [[Bluthügel]] sehen können. | ||
Fürst [[Blasius vom Eberstamm]] hatte aus Mitleid vor dem Tor eine Reihe von Birn- und Apfelbäumen pflanzen lassen, deren Obst sich die Bettler [[Fürstenbirnen|nach alter Sitte]] nehmen dürfen, doch führt dies zu Rangeleien unter den Armen. | Fürst [[Blasius vom Eberstamm]] hatte aus Mitleid vor dem Tor eine Reihe von Birn- und Apfelbäumen pflanzen lassen, deren Obst sich die Bettler [[Fürstenbirnen|nach alter Sitte]] nehmen dürfen, doch führt dies zu Rangeleien unter den Armen. Ebenso hat er auf den Wunsch der Zweiten Hofgeweihten [[Berngundis]] einen Unterstand für den Winter aufstellen lassen, damit die Bettler nicht gar zu sehr frieren müssen. | ||
Unter den Bettlern sind freilich nicht nur Tagediebe und Halunken, sondern auch unglückliche Reisende, die die [[Zwölf-Heller-Regel]] nicht erfüllen können, weil ihnen unterwegs Böses geschah. Auch armselige Flüchtlinge aus [[Tobrien]] oder [[Darpatien]] finden sich, die nicht wie bessergestellte Landesgenossen ein begehrtes Handwerk ausüben oder genügend Gold besaßen, so dass der [[Rat der Zünfte]] ihnen nicht wie diesen Ansiedlung in der Stadt gestattete. | Unter den Bettlern sind freilich nicht nur Tagediebe und Halunken, sondern auch unglückliche Reisende, die die [[Zwölf-Heller-Regel]] nicht erfüllen können, weil ihnen unterwegs Böses geschah. Auch armselige Flüchtlinge aus [[Tobrien]] oder [[Darpatien]] finden sich, die nicht wie bessergestellte Landesgenossen ein begehrtes Handwerk ausüben oder genügend Gold besaßen, so dass der [[Rat der Zünfte]] ihnen nicht wie diesen Ansiedlung in der Stadt gestattete. | ||
Zeile 89: | Zeile 89: | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
===Offizielles=== | ===Offizielles=== | ||
* [[wikav:Die Flusslande|Die Flusslande]] Seite 38 | |||
* [[Patrizier und Diebesbanden]] S. 81 | |||
* [[wikav:Aventurischer Bote Nr. 136|Aventurischer Bote Nr. 136]], S. 4 | |||
===Inoffizielles=== | ===Inoffizielles=== | ||
-- | * [[Eine neue Fürstin für den Kosch?]] - Winterunterstand ([[Kosch-Kurier]] 53) | ||
<!-- | <!-- | ||
==Links== | ==Links== | ||
Zeile 101: | Zeile 101: | ||
{{Kosch Ort Automatik}} | {{Kosch Ort Automatik}} | ||
Aktuelle Version vom 5. Mai 2021, 06:33 Uhr
Beschreibung
"Man durchquere den Schandfleck vor dem Tore am besten ohne auf das versammelte Volk zu achten ... das wahre Angbar beginnnt erst hinter der Mauer!"
- Reichvogt Bosper zu Stippwitz, neuzeitlich
In Angbar ist das Betteln glücklicherweise untersagt, und nur wer mindestens zwölf Heller im Beutel trägt, darf die Stadt betreten. Doch führt das leider dazu, dass sich draußen vor dem Garether Tor das Gesindel drängelt. Weil die reichsstädtischen Mauerwächter die Reichsstraße frei von allzu aufdringlichen Pöbel halten, harrt das Gesindel in den Straßengraben beiderseits des Weges aus, die auf Fürstenland liegen, und bedrängt von dort die Reisenden mit Klagen oder gar mit den dreckigen Händen. Wenig erbaulich ist, dass die Bettler von hier aus bereits Boronanger und den Bluthügel sehen können.
Fürst Blasius vom Eberstamm hatte aus Mitleid vor dem Tor eine Reihe von Birn- und Apfelbäumen pflanzen lassen, deren Obst sich die Bettler nach alter Sitte nehmen dürfen, doch führt dies zu Rangeleien unter den Armen. Ebenso hat er auf den Wunsch der Zweiten Hofgeweihten Berngundis einen Unterstand für den Winter aufstellen lassen, damit die Bettler nicht gar zu sehr frieren müssen.
Unter den Bettlern sind freilich nicht nur Tagediebe und Halunken, sondern auch unglückliche Reisende, die die Zwölf-Heller-Regel nicht erfüllen können, weil ihnen unterwegs Böses geschah. Auch armselige Flüchtlinge aus Tobrien oder Darpatien finden sich, die nicht wie bessergestellte Landesgenossen ein begehrtes Handwerk ausüben oder genügend Gold besaßen, so dass der Rat der Zünfte ihnen nicht wie diesen Ansiedlung in der Stadt gestattete.
Quellen
Offizielles
- Die Flusslande Seite 38
- Patrizier und Diebesbanden S. 81
- Aventurischer Bote Nr. 136, S. 4
Inoffizielles
- Eine neue Fürstin für den Kosch? - Winterunterstand (Kosch-Kurier 53)
Bedeutende Ortschaften und Bauwerke
Bedeutende Personen
Historische Personen
Chronik
Briefspieltexte
Als Handlungsort
1032 BF
Ein Schandfleck vor den Toren der Ehernen Der Angbarer Bettelgraben Kosch-Kurier 49, Eff 1032 BF / Autor(en): Wolfhardt |
Erwähnungen
1047 BF
Neuigkeiten aus der Hauptstadt Angbar im Winter Kosch-Kurier 82, Phe 1047 BF / Autor(en): Wolfhardt |
Ein Fall von schwarzer Magie? Mora von Spuckwanst zu Boron gegangen Kosch-Kurier 80, Pra 1047 BF / Autor(en): Kordan |
1034 BF
Eine neue Fürstin für den Kosch? Neueste Munkeleien vom Fürstenhof Kosch-Kurier 53, Pra 1034 BF / Autor(en): Blauendorn |
1033 BF
Gold und Korn Roban von Treublatt hilft den Bärenstiegern, aber nur gegen einen Gefallen. Zeit: Winter 1033 BF / Autor(en): Geron |