Angbart von Salzmarken-See
Beschreibung
Der streitbare Junker strebt schon seit Jahren danach den Titel des, von ihm ungeliebten, Barons Conrad Salfridjes von Rohalssteg zu erlangen. Der von Kaiser Hal eingesetzte "Fremdling" war dem alteingesessenen Adelsmann von Beginn an ein Dorn im Auge. Als der Baron noch dazu über Jahre verschwand und Angbart als Vogt einige Jahre die Regentschaft der Baronie übernahm, sah er sich bereit am Ziel. Zum Leidwesen des Junkers kehrte Baron Conrad jedoch wieder, ehe Angbart den Titel verliehen bekam. Seither sinnt er auf eine gute Gelegenheit seinen Baron endgültig zu entmachten.
Dass der Enkel seines Vetters Ermst vom See nun Graf geworden ist, bestärkt die Bemühungen des Junkers ... trägt er doch nun den Namen (s)eines Grafen.
Angbart ist ein guter Freund des Hauses Stippwitz, dessen Geschäftigkeit ihm ein Vorbild ist, und verdient am Salz- und Torfhandel, dennoch ist er auch ein erfahrener Ritter. So wurde Angbart in der Hochzeitsturnei zu Sindelsaum erst im finalen Durchgang von Olorande von Runkelfels besiegt. Während des Feldzugs ans Trolleck bewährte Angbart sich derart das Wilbur seinen entfernten Verwandten zu seinem Leibritter ernannte. Dem Grafen dient er mit viel Eifer, sieht er dies doch als besten Weg um den Einfluss seiner Familie wieder herzustellen.
Mit seinen Nachbarn in Sindelsaum verbindet ihn eine, immer wieder auffalmmende Fehde.
Seit der Teilnahme des Barons von Rohalssteg am Koscher Heerzug gegen Haffax macht er sich wieder Hoffnungen auf den Baronstitel. Obwohl er offiziell nicht mehr Vogt der Baronie ist, führt er sich während der Abwesenheit des Barons doch als solcher auf. Das Haus Eichstein geht dazwischen, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, daraufhin erklärt Angbart dem Haus die Fehde. Diese wird umso mehr angestachelt, als Baduar Ibram von Eichstein nach seiner Rückkehr 1040 BF zuerst als Vogt und später im gleichen Jahr gar als Baron der Baronie eingesetzt wird.
Während der, seit 1041 BF häufigen, Abwesenheiten des Grafen Wilbur vom See soll Angbart in der Grafschaft nach dem Rechten sehen. Keine einfache Aufgabe angesichts der Größe der Grafschaft und der mangelnden Vollmachten.