Heisenbinge: Unterschied zwischen den Versionen
(Vorlage „Ort“ bearbeitet.) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
|Heilige= | |Heilige= | ||
|Festtage= | |Festtage= | ||
|Volksgruppen= | |Volksgruppen=davon 60 Gefangene | ||
|Ansichten= | |Ansichten= | ||
|Besonderheiten= | |Besonderheiten= |
Version vom 18. November 2019, 19:45 Uhr
Beschreibung
Kaum ein Ort hat für den Koscher einen abschreckenderen Klang als dieser kleine karge Ort in den Koschbergen.
"Der gehört in die Heisenbinge" - ist ein geflügeltes Wort, wenn man von einem unverbesserlichen Gauner oder Nichtsnutz spricht.
Auch im ruhigen Kosch gibt es natürlich Straftäter und anderes Lumpengesindel. Personen die Verbrechen begannen haben, das schlimm, aber nicht verderblich genug für den Galgen war, werden hier gerne zu Zwangsarbeit im Steinbruch verurteilt. Da die einzelnen Barone ihre wenigen Missetäter kaum halbwegs lohnend einsetzen können schicken sie ihre Verbrecher in den fürstlichen Strafsteinbruch. Dadurch müssen die Barone sich nicht mehr um diese Personen kümmern und bekommen sogar eine kleine Summe für den Arbeitseinsatz ihrer Missetäter.
Der Steinbruch liegt einige Meilen abseits des gleichnamigen Ortes und untersteht dem dortigen Ritter Eichbart von Treublatt. Dieser bewacht den Steinbruch gemeinsam mit seinen Bütteln auf genaueste. Seine Leute sind ein schwer bewaffneter und grimmiger Haufen und rühmen sich, dass in den letzten 25 Jahren kein Ausbruchsversuch mehr geglückt ist.
Die Straftäter müssen hier ihre festgesetzte Zeit Steine aus dem Berg brechen. Je nach körperlicher Verfassung müssen sie natürlich unterschiedlich schwere Teilaufgaben erfüllen, doch der Begriff "Steine klopfen" kann durchaus wörtlich genommen werden. Die Arbeit im Steinbruch ist physisch enorm fordernd und so mancher Sträfling ist schon an der Arbeit gestorben.
Sollten Helden einmal - ob nun zu Recht, oder zu Unrecht - in den Steinbruch gebracht werden, so haben sie eine fordernde Aufgabe darin aus diesem Ort zu entkommen, denn die Wächter mit ihren Hunden werden ihnen das Leben nicht leicht machen.
Bedeutende Ortschaften und Bauwerke
Bedeutende Personen
Niederadel
Familie: |
Elwart vom Hochfeld (972 BF) machtgierig, intrigant Junker zu Rosenschloss (unbekannt bis 1035 BF), Junker zu Hochfeld (unbekannt bis 1035 BF) |
Sonstige
Praiodane Appelstiehl (1004 BF) Söldnerseele |
Firuna Dottergelb (1012 BF) verurteilt bis 1048 BF |
Historische Personen
Niederadel
Familie: |
Eichbart von Treublatt (961 BF-9. Bor 1043 BF) harter Verwalter des fürstlichen Steinbruchs Ritter zu Heisenbinge (unbekannt bis 9. Bor 1043 BF), Oberaufseher der Heisenbinge (unbekannt bis 9. Bor 1043 BF) |
Chronik
unbekannt:
Eichbart von Treublatt wird Oberaufseher der Heisenbinge.
Bor 1043 BF:
Govena von Treublatt wird Oberaufseherin der Heisenbinge.
Briefspieltexte
Als Handlungsort
1041 BF
Fürstliche Gerichtsbarkeit Ein Gericht spricht schwere Strafen über einstige Sölder des Drifter Barons aus. Zeit: 29. Tra 1041 BF / Autor(en): Geron |
1040 BF
Auf der Fährte Bolzerich von Uztrutz und Gunelde von Nadoret sind auf der Hatz. Zeit: Ende Fir 1040 BF / Autor(en): Brumil |
1033 BF
Der Zug zum Trolleck 03 Das Heer gerät in einen Hinterhalt. Zeit: Ing 1033 BF / Autor(en): Lindholz, NadusPG, Geron, RobanGrobhand, Kunar |
Erwähnungen
1047 BF
Freiheit oder Tod Das Praioshangeln über die Schwertschlucht Kosch-Kurier 80, Pra 1047 BF / Autor(en): Wolfhardt |
Ein Fall von schwarzer Magie? Mora von Spuckwanst zu Boron gegangen Kosch-Kurier 80, Pra 1047 BF / Autor(en): Kordan |
1046 BF
Koscher darf man nicht verkaufen! Fürst schiebt Menschenhandel in den Hinterkosch einen Riegel vor Kosch-Kurier 78, Phe 1046 BF / Autor(en): Brumil |
Eine alte Weissagung erfüllt sich Garrensander Abt und fürstliche Hofgeweihte verstorben Kosch-Kurier 76, Pra 1046 BF / Autor(en): Kordan |
1044 BF
Sie kamen, sahen und siegten Hinkefüße machen Raubgesindel dingfest Kosch-Kurier 71, Rah 1044 BF / Autor(en): Geron |
Großer Fluß wieder etwas sicherer Patrouillenboot Nadora legt Piraten das Handwerk Kosch-Kurier 69, Hes 1044 BF / Autor(en): Geron |