Sindelsaumer Miliz

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Sindelsaumer Miliz
Befehlshaber Baron Erlan von Sindelsaum
Heimat Baronie Sindelsaum
Sollstärke 140
Waffengattungen Armbruster und leichte Infanterie
Typ Waffentreue
Feldzeichen/Wappen Weißer Stern auf türkis

Struktur

In der uralten Sindelsaumer Schildordnung wird exakt geregelt, wer mit wie vielen Männern und Frauen von seinem Hof in der Miliz zu dienen hat. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zahl der Personen die zum Waffendienst ausgesandt werden müssen an der Größe des Hofes bemisst. Reiche Grundbesitzer müssen sogar ein geeignetes Pferd mit sich führen. Die Zwerge in der Baronie dürfen eigentlich nicht zur Miliz eingezogen werden, aber sie beteiligen sich freiwillig an dieser. Der Waffendienst bemisst sich, wie im Mittelreich allgemein üblich auf 40 Tage.

Generell handelt es sich bei der Miliz um die Landwehr der Baronie Sindelsaum. Theoretisch gäbe es wohl mehr als 800 waffenfähige Personen in den Sindelsaumer Landen, aber durch die Schildordnung wurde festgelegt, dass nur ein bestimmter Anteil an der Bevölkerung wirklich ausrücken muss. Im Falle Sindelsaums sind das in etwa 140 Personen. Sollten jedoch feindliche Horden in Sindelsaum selbst einfallen würden wohl alle waffenfähigen Männer und Frauen eingezogen. Im Ernstfall wird die Barabeiner Burgwache zur Verstärkung der Miliz herangezogen.

Die Miliz auf dem Marsch. Mit freundlicher Genehmigung von Ulisses und Mia Steingräber

Das Wappen der Baronie weht natürlich über den Köpfen der Waffentreuen. Dazu kommen dann noch die Banner der beteiligten Adligen, was teilweise zu Verwirrung führen kann. Alle Waffentreuen, ob nun Baron, oder einfacher Bauer sind durch die Schildordnung dazu verpflichtet sich einen weiße Mondsichel auf Brust und Rücken zu nähen, damit im Kampf eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Anfangs wurde diese Regelung nicht so recht durchgesetzt, doch mittlerweile haben die Barone eine große Menge von weißen Mondsicheln in den Arsenalen in Barabein lagern, um damit alle Waffentreuen auszustatten.

Ausrüstung

In der Sindelsaumer Schildordnung wurde festgelegt, dass das geleistete Ersatzgeld in den Kauf von Waffen und Rüstungen für die Waffentreue fließen soll. Seit den schlechten Erfahrungen in den kaiserlosen Zeiten wird diese Regelung wieder umgesetzt und so sind die Arsenale auf Burg Barabein gut gefüllt. Außer Armbrust und Axt, die ohnehin jeder in der Gegend besitzt müssen die Waffentreuen daher keine Ausrüstung mitbringen.

Ausbildungsstand

Der Ausbildungsstand der Waffentreuen ist naturgemäß schlecht. Immerhin handelt es sich bei ihnen um Bauern und Handwerker, die sich normalerweise nicht mit dem Kriegshandwerk auseinander setzen. Da das Armbrustschießen im Kosch ein Volkssport sind die meisten Waffentreue dennoch gute Armbruster. In den vergangenen Jahren haben die meisten Waffentreue keine Schlacht mehr gesehen und so hätten sie wohl jede Kriegstüchtigkeit verloren, wenn die Sindelsaumer Schildordnung nicht festschreiben würde, dass die Waffentreuen selbst ausrücken müssen, wenn kein Kampf droht. Die 40 Tage werden stattdessen für Waffenübungen und Geländemärsche genutzt. Die Ritter und die Barabeiner Burgwache sorgen in dieser Zeit dafür, dass ein gewisses Level an Kriegstüchtigkeit bei den Waffentreuen erhalten bleibt. Daher ist die Sindelsaumer Miliz ein recht brauchbarer Haufen. Mit professionellen Kämpfern können sie es dennoch nicht aufnehmen, wohl aber mit so mancher unorganisierter Bande.


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