Ersatzgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn ein Freier nicht an einer Heerfahrt teilnehmen möchte muss er ein Ersatzgeld bezahlen, von dem der Heerführer einen adäquaten Ersatz anwerben kann. Das Ersatzgeld schwankt zwischen wenigen Silbertalern für einen armen Bergbauern und fünfzehn Dukaten für einen wohlhabenden Gutsbesitzer. Das Ersatzgeld bemisst sich nach dem Besitz der Person, die nicht an der Heerfahrt teilnehmen will und steigt rapide, je reicher die Person ist. | Wenn ein Freier nicht an einer Heerfahrt teilnehmen möchte muss er ein Ersatzgeld bezahlen, von dem der Heerführer einen adäquaten Ersatz anwerben kann. Das Ersatzgeld schwankt zwischen wenigen Silbertalern für einen armen Bergbauern und fünfzehn Dukaten für einen wohlhabenden Gutsbesitzer. Das Ersatzgeld bemisst sich nach dem Besitz der Person, die nicht an der Heerfahrt teilnehmen will und steigt rapide, je reicher die Person ist. | ||
Im [[Kosch]] ist die Zahlung eines Ersatzgeldes äußerst verbreitet und da die Summe meistens erschwinglich ist entziehen sich die Koscher auf diese Weise gerne dem gefährlichen Waffendienst. | Im [[Fürstentum Kosch|Kosch]] ist die Zahlung eines Ersatzgeldes äußerst verbreitet und da die Summe meistens erschwinglich ist entziehen sich die Koscher auf diese Weise gerne dem gefährlichen Waffendienst. | ||
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Version vom 16. Oktober 2017, 20:12 Uhr
Wenn ein Freier nicht an einer Heerfahrt teilnehmen möchte muss er ein Ersatzgeld bezahlen, von dem der Heerführer einen adäquaten Ersatz anwerben kann. Das Ersatzgeld schwankt zwischen wenigen Silbertalern für einen armen Bergbauern und fünfzehn Dukaten für einen wohlhabenden Gutsbesitzer. Das Ersatzgeld bemisst sich nach dem Besitz der Person, die nicht an der Heerfahrt teilnehmen will und steigt rapide, je reicher die Person ist.
Im Kosch ist die Zahlung eines Ersatzgeldes äußerst verbreitet und da die Summe meistens erschwinglich ist entziehen sich die Koscher auf diese Weise gerne dem gefährlichen Waffendienst.