Dohlenfelder Thronfolgestreit - Der Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.dohlenfelde.de/Land_Orte.php?recordID=burgschwarzfels Burg Schwarzfels] zu erobern und vor allen Übergriffen [http://www.dohlenfelde.de/Leuthe.php?standID=hochadel&recordID=angrondvonsturmfels Angronds] und seiner Verbündeten zu sichern. Für diese Truppen fallen dem Baron zu Dohlenfelde keinerlei Kosten an, und diese Truppen werden vom Plündern in Dohlenfelde absehen. Sollte es diesen Truppen nicht gelingen, Burg Schwarzfels einzunehmen, wird Passus undecimus null und nichtig. In diesem Falle muss der Magistrat Twergenhausens dem Baron zu Dohlenfelde eine Entschädigung zahlen, deren Höhe auszuhandeln ist, jedoch mindestens die Kosten zu decken haben, die dem Baron zu Dohlenfelde durch die eigenmächtige Eroberung der Burg entstanden, oder durch den Schaden und Verlust infolge der Nichteroberung.<br.>Ad quintum: Die Herzogenstadt Twergenhausen offeriert dem Baron zu Dohlenfelde einen Kredit in noch auszuhandelnder Höhe, jedoch hoch genug, um die Eroberung der Baronie sicherzustellen. Die Rückzahlung erfolgt mit einem Jahreszins von zwölf Teilen von Hundert über maximal zwölf Jahre gestreckt. Eine vorzeitige vollständige oder auch nur anteilige Rückzahlung des Kredites mit entsprechendem, anteiligem Zinsvorteil des Schuldners ist ausdrücklich
[http://www.dohlenfelde.de/Land_Orte.php?recordID=burgschwarzfels Burg Schwarzfels] zu erobern und vor allen Übergriffen [http://www.dohlenfelde.de/Leuthe.php?standID=hochadel&recordID=angrondvonsturmfels Angronds] und seiner Verbündeten zu sichern. Für diese Truppen fallen dem Baron zu Dohlenfelde keinerlei Kosten an, und diese Truppen werden vom Plündern in Dohlenfelde absehen. Sollte es diesen Truppen nicht gelingen, Burg Schwarzfels einzunehmen, wird Passus undecimus null und nichtig. In diesem Falle muss der Magistrat Twergenhausens dem Baron zu Dohlenfelde eine Entschädigung zahlen, deren Höhe auszuhandeln ist, jedoch mindestens die Kosten zu decken haben, die dem Baron zu Dohlenfelde durch die eigenmächtige Eroberung der Burg entstanden, oder durch den Schaden und Verlust infolge der Nichteroberung.<br.>Ad quintum: Die Herzogenstadt Twergenhausen offeriert dem Baron zu Dohlenfelde einen Kredit in noch auszuhandelnder Höhe, jedoch hoch genug, um die Eroberung der Baronie sicherzustellen. Die Rückzahlung erfolgt mit einem Jahreszins von zwölf Teilen von Hundert über maximal zwölf Jahre gestreckt. Eine vorzeitige vollständige oder auch nur anteilige Rückzahlung des Kredites mit entsprechendem, anteiligem Zinsvorteil des Schuldners ist ausdrücklich
vorgesehen. Die noch auszuhandelnde Summe wird dem Baron zu Dohlenfelde zu gleichen Teilen in Gold und Silber am 1. [[Boron]] in Twergenhausen übergeben. Als Zinstag gilt der 30. Travia eines jeden Jahres, die Zinsen werden jedoch an diesem Tage rückwirkend monatlich und mit Zinseszins, wie den [[wikav:Festum|Festumer Tafeln]] zu entnehmen, berechnet. Eine Rückzahlung vor dem 30. Travia bedeutet automatisch die anteilmäßige Stundung der im vorausgegangenen Zinsjahr angefallenen Zinsen und Zinseszinsen.<br.>Ad sextum: Die strikte Geheimhaltung aller Vorhaben des rechtmäßigen Barons zu Dohlenfelde gegenüber dem illegalen und illegitimen Usurpator, seinen Vasallen, seinen Untertanen und seinen Gefolgsleuten garantieren die für die Herzogenstadt Unterzeichnenden nach bestem Wissen und Gewissen. Dazu gehört, dass am noch näher zu bestimmenden Tage der
vorgesehen. Die noch auszuhandelnde Summe wird dem Baron zu Dohlenfelde zu gleichen Teilen in Gold und Silber am 1. [[Boron]] in Twergenhausen übergeben. Als Zinstag gilt der 30. Travia eines jeden Jahres, die Zinsen werden jedoch an diesem Tage rückwirkend monatlich und mit Zinseszins, wie den [[wikav:Festum|Festumer Tafeln]] zu entnehmen, berechnet. Eine Rückzahlung vor dem 30. Travia bedeutet automatisch die anteilmäßige Stundung der im vorausgegangenen Zinsjahr angefallenen Zinsen und Zinseszinsen.<br.>Ad sextum: Die strikte Geheimhaltung aller Vorhaben des rechtmäßigen Barons zu Dohlenfelde gegenüber dem illegalen und illegitimen Usurpator, seinen Vasallen, seinen Untertanen und seinen Gefolgsleuten garantieren die für die Herzogenstadt Unterzeichnenden nach bestem Wissen und Gewissen. Dazu gehört, dass am noch näher zu bestimmenden Tage der
Ankunft der Schiffe des Barons zu Dohlenfelde und seiner Verbündeten der Bürgermeister Twergenhausens mittels seiner Amtsgewalt erwirken wird, alle in Twergenhausen als loyale Anhänger des Thronräubers Angrond von Sturmfels bekannten Subjekte vorübergehend festzusetzen, auf dass diese nicht in der Lage sind, den Usurpator vor dem Vorhaben des rechtmäßigen Barons zu warnen. Um die Ratsdame Haldana Engstrand, die Unterstützerin des Thronräubers ist, aber als Ratsmitglied weitgehende Immunität genießt, vom Warnen Angronds abhalten zu können, wird dafür gesorgt werden, dass sie und ihre Tochter Phexiane und möglichst auch noch weitere Familienmitglieder am Tage der Ankunft der Schiffe nicht in Twergenhausen, sondern in der Herzogenstadt [[wikav:Elenvina|Elenvina]] weilen werden.<br.>Ad septum: Die Baronie Dohlenfelde schränkt den Handel des [[Albenhuser Bund|Albenhuser Bundes]] innerhalb Dohlenfeldes in keiner Weise ein, noch empfiehlt der Baron Dohlenfeldes seinen Vasallen und Untertanen, nicht mit Kaufleuten des Albenhuser Bundes zu handeln. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem
Ankunft der Schiffe des Barons zu Dohlenfelde und seiner Verbündeten der Bürgermeister Twergenhausens mittels seiner Amtsgewalt erwirken wird, alle in Twergenhausen als loyale Anhänger des Thronräubers Angrond von Sturmfels bekannten Subjekte vorübergehend festzusetzen, auf dass diese nicht in der Lage sind, den Usurpator vor dem Vorhaben des rechtmäßigen Barons zu warnen. Um die Ratsdame Haldana Engstrand, die Unterstützerin des Thronräubers ist, aber als Ratsmitglied weitgehende Immunität genießt, vom Warnen Angronds abhalten zu können, wird dafür gesorgt werden, dass sie und ihre Tochter Phexiane und möglichst auch noch weitere Familienmitglieder am Tage der Ankunft der Schiffe nicht in Twergenhausen, sondern in der Herzogenstadt [[Elenvina]] weilen werden.<br.>Ad septum: Die Baronie Dohlenfelde schränkt den Handel des [[Albenhuser Bund|Albenhuser Bundes]] innerhalb Dohlenfeldes in keiner Weise ein, noch empfiehlt der Baron Dohlenfeldes seinen Vasallen und Untertanen, nicht mit Kaufleuten des Albenhuser Bundes zu handeln. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem
Magistrat Twergenhausens abzustimmen.<br.>Ad octavum: Für die Zölle, die der Baron zu Dohlenfelde von Kaufleuten des Albenhuser Bundes in Dohlenfelde erhebt, gelten die Tarife des 1. Praios [[1026]] BF. Gleiches gilt für die Plätze der Zollstellen. Jede Änderung der Tarife verlangt die Zustimmung des Magistrats Twergenhausens, ebenso jede Verlegung einer Zollstelle oder die Schließung oder Neueröffnung einer solchen. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem Magistrat Twergenhausens abzustimmen.<br.>Ad nonum: Das Haus Gliependiek erhält wieder Titel und Funktion des Hoflieferanten des Barons zu Dohlenfelde. Das Haus Engstrand verliert Titel und Funktion des Hoflieferanten. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem Hause Gliependiek abzustimmen.<br.>Ad decimum: Die Herzogenstadt erhält die Hälfte der Anteile, die der Baron zu Dohlenfelde am 1. Praios 1032 BF an der Freiherrlich Dohlenfeldschen und Bergköniglichen Eisenwaldschen Minencompagnie hält, mit allen Rechten und Pflichten. Die Herzogenstadt bezahlt dafür dem Baron zu Dohlenfelde die kummulierte Rendite aus den Einnahmen der genannten Compagnie der Jahre 1026 BF, 1027 BF, 1028 BF, 1029 BF, 1030 BF und 1031 BF
Magistrat Twergenhausens abzustimmen.<br.>Ad octavum: Für die Zölle, die der Baron zu Dohlenfelde von Kaufleuten des Albenhuser Bundes in Dohlenfelde erhebt, gelten die Tarife des 1. Praios [[1026]] BF. Gleiches gilt für die Plätze der Zollstellen. Jede Änderung der Tarife verlangt die Zustimmung des Magistrats Twergenhausens, ebenso jede Verlegung einer Zollstelle oder die Schließung oder Neueröffnung einer solchen. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem Magistrat Twergenhausens abzustimmen.<br.>Ad nonum: Das Haus Gliependiek erhält wieder Titel und Funktion des Hoflieferanten des Barons zu Dohlenfelde. Das Haus Engstrand verliert Titel und Funktion des Hoflieferanten. Dies wird vom Baron Dohlenfeldes per Anschlag und Ausrufer bekanntgegeben. Der Wortlaut ist mit dem Hause Gliependiek abzustimmen.<br.>Ad decimum: Die Herzogenstadt erhält die Hälfte der Anteile, die der Baron zu Dohlenfelde am 1. Praios 1032 BF an der Freiherrlich Dohlenfeldschen und Bergköniglichen Eisenwaldschen Minencompagnie hält, mit allen Rechten und Pflichten. Die Herzogenstadt bezahlt dafür dem Baron zu Dohlenfelde die kummulierte Rendite aus den Einnahmen der genannten Compagnie der Jahre 1026 BF, 1027 BF, 1028 BF, 1029 BF, 1030 BF und 1031 BF
zu gleichen Teilen in Gold und Silber.<br.>Ad undecimum: Die Burg Schwarzfels an der [[wikav:Via Ferra|Via Ferra]] wird durch vom Magistrat Twergenhausens bestimmte Truppen besetzt. Die Burg bleibt formell Eigentum der Ritter zu Schwarzfels, diese verpachten dieselbe jedoch für zwölf mal zwölf Götterläufe für zwölf mal zwölf Dukaten pro Jahr an den Magistrat der Stadt. Für die Herzogenstadt Twergenhausen ergeben sich aus dem Besitz der Burg Schwarzfels keinerlei weitergehenden Verpflichtungen gegenüber dem Baron zu Dohlenfelde oder gar dem Ritter zu Schwarzfels. Die sich dort befindlichen Streiter und die dort lagernden Waffen dürfen niemals gegen den Baron zu Dohlenfelde oder dessen Vasallen oder Untertanen eingesetzt werden, auch darf von der Burg nimmer ein solcher Angriff auf den Baron zu Dohlenfelde oder dessen Vasallen oder Untertanen ausgehen. Der Magistrat verpflichtet sich freiwillig, die Burg allzeit gut bemannt und in einem wehrbereiten Zustand zu halten. Der Baron zu Dohlenfelde verpflichtet sich freiwillig, Twergenhäuser Bürgern und Truppen jederzeit freien Zugang zur Burg Schwarzfels zu gewähren. Der Zugang hat auf
zu gleichen Teilen in Gold und Silber.<br.>Ad undecimum: Die Burg Schwarzfels an der [[wikav:Via Ferra|Via Ferra]] wird durch vom Magistrat Twergenhausens bestimmte Truppen besetzt. Die Burg bleibt formell Eigentum der Ritter zu Schwarzfels, diese verpachten dieselbe jedoch für zwölf mal zwölf Götterläufe für zwölf mal zwölf Dukaten pro Jahr an den Magistrat der Stadt. Für die Herzogenstadt Twergenhausen ergeben sich aus dem Besitz der Burg Schwarzfels keinerlei weitergehenden Verpflichtungen gegenüber dem Baron zu Dohlenfelde oder gar dem Ritter zu Schwarzfels. Die sich dort befindlichen Streiter und die dort lagernden Waffen dürfen niemals gegen den Baron zu Dohlenfelde oder dessen Vasallen oder Untertanen eingesetzt werden, auch darf von der Burg nimmer ein solcher Angriff auf den Baron zu Dohlenfelde oder dessen Vasallen oder Untertanen ausgehen. Der Magistrat verpflichtet sich freiwillig, die Burg allzeit gut bemannt und in einem wehrbereiten Zustand zu halten. Der Baron zu Dohlenfelde verpflichtet sich freiwillig, Twergenhäuser Bürgern und Truppen jederzeit freien Zugang zur Burg Schwarzfels zu gewähren. Der Zugang hat auf

Version vom 3. April 2012, 17:13 Uhr

Teil der Briefspielgeschichte "Dohlenfelder Thronfolgestreit"