Unterlassen oder verschlampt?: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Handlungsort ist::Elenvina|ELENVINA]]. Dem [[Briefspieltext mit::Albenhuser Bund]] scheint ein trefflicher Streich gelungen zu sein: Gegen die Zahlung von 12.000 Dukaten an die [[Nebendarsteller ist::Rohaja von Gareth|Kaiserin]] soll er künftig von allen Zöllen des Stapelrechts in den [[Ortsnennung ist::Hinterkosch|Nordmarken]] befreit sein.  
[[Handlungsort ist::Elenvina|ELENVINA]]. Dem [[Briefspieltext mit::Albenhuser Bund]] scheint ein trefflicher Streich gelungen zu sein: Gegen die Zahlung von 12.000 Dukaten an die [[Nebendarsteller ist::Rohaja von Gareth|Kaiserin]] soll er künftig von allen Zöllen des Stapelrechts in den [[Ortsnennung ist::Hinterkosch|Nordmarken]] befreit sein.  


Doch warum an die Kaiserin? Bisher hielten ja die Herzöge das Recht als Lehen vom [[Akteursnennung ist::Haus Gareth|Kaiserhaus]]. Das Recht fällt aber mit dem Tod des Inhabers nominell ans Kaiserhaus zurück und wird an dessen Nachfolger neu verliehen. Jetzt verlautete aus der Kanzlei für Handel und Wandel, Herzog [[xyz:HagrobaldVomGrossenFluss|Hagrobald]] habe es unterlassen, den nötigen Antrag dazu zu stellen. Die herzögliche Kanzlei bestreitet dies und beschuldigt die Kanzlei, den Antrag verschlampt zu haben. Unterdessen berichten Gewährsleute, dass der Albenhuser Bund sich selbst bei der Kaiserin um das Stapelrecht bewirbt. Der KOSCH-KURIER bemühte sich um einen Kommentar der Handelshäuser [[Hauptakteure sind::Haus Stippwitz|Stippwitz]] und [[Hauptakteure sind::Familie Markwardt|Markwardt]], die ja dem Bund angehören, jedoch vergeblich.
Doch warum an die Kaiserin? Bisher hielten ja die Herzöge das Recht als Lehen vom [[Akteursnennung ist::Haus Gareth|Kaiserhaus]]. Das Recht fällt aber mit dem Tod des Inhabers nominell ans Kaiserhaus zurück und wird an dessen Nachfolger neu verliehen. Jetzt verlautete aus der Kanzlei für Handel und Wandel, Herzog [[nor:Hagrobald vom Großen Fluss|Hagrobald]] habe es unterlassen, den nötigen Antrag dazu zu stellen. Die herzögliche Kanzlei bestreitet dies und beschuldigt die Kanzlei, den Antrag verschlampt zu haben. Unterdessen berichten Gewährsleute, dass der Albenhuser Bund sich selbst bei der Kaiserin um das Stapelrecht bewirbt. Der KOSCH-KURIER bemühte sich um einen Kommentar der Handelshäuser [[Hauptakteure sind::Haus Stippwitz|Stippwitz]] und [[Hauptakteure sind::Familie Markwardt|Markwardt]], die ja dem Bund angehören, jedoch vergeblich.


[[Hauptdarsteller ist::Stordian Mönchlinger]]
[[Hauptdarsteller ist::Stordian Mönchlinger]]

Aktuelle Version vom 15. April 2024, 20:22 Uhr


Kosch-Kurier36-.gif

Ausgabe Nummer 63 - Rahja 1042 BF

Unterlassen oder verschlampt?

Streit um das Nordmärker Stapelrecht

ELENVINA. Dem Albenhuser Bund scheint ein trefflicher Streich gelungen zu sein: Gegen die Zahlung von 12.000 Dukaten an die Kaiserin soll er künftig von allen Zöllen des Stapelrechts in den Nordmarken befreit sein.

Doch warum an die Kaiserin? Bisher hielten ja die Herzöge das Recht als Lehen vom Kaiserhaus. Das Recht fällt aber mit dem Tod des Inhabers nominell ans Kaiserhaus zurück und wird an dessen Nachfolger neu verliehen. Jetzt verlautete aus der Kanzlei für Handel und Wandel, Herzog Hagrobald habe es unterlassen, den nötigen Antrag dazu zu stellen. Die herzögliche Kanzlei bestreitet dies und beschuldigt die Kanzlei, den Antrag verschlampt zu haben. Unterdessen berichten Gewährsleute, dass der Albenhuser Bund sich selbst bei der Kaiserin um das Stapelrecht bewirbt. Der KOSCH-KURIER bemühte sich um einen Kommentar der Handelshäuser Stippwitz und Markwardt, die ja dem Bund angehören, jedoch vergeblich.

Stordian Mönchlinger