Unglück im Glück: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Handlungsort ist::Oberangbar (Stadt)|OBERANGBAR]]. Die Wege des Herrn [[Akteursnennung ist::Phex]] sind wahrlich unergründlich! Diesem Spruch wird der geneigte Leser sicher zustimmen, sobald er die folgende Geschichte vernommen hat, die sich jüngst in Oberangbar zutrug. Dort gibt es eine Wirtschaft, den Blauen Barschen, wo man gute Fischgerichte speisen kann.<br/>
Als nun eines Tages das Söhnchen des Barschenwirtes im Fluss nach Krebsen fischte und durch ein Unglück in die Fluten fiel und zu ertrinken drohte, sprang beherzt ein armer Korbflechter namens [[Briefspieltext mit::Nottel Binsenweis]] hinzu und zog den prustenden Knaben heil ans Ufer. Der Vater, überglücklich über die Rettung des Kleinen, versprach dem wackeren Helfer in der Not, dass er sein Lebtag freie Speis’ und freien Trank in seiner Stube haben werde. Darüber freute sich Gevatter Nottel, der oft den Hunger zu Gast hatte, sehr.<br/>
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Als nun eines Tages das Söhnchen des Barschenwirtes im Fluss nach Krebsen fischte und durch ein Unglück in die Fluten fiel und zu ertrinken drohte, sprang beherzt ein armer Korbflechter namens [[Briefspieltext mit::Nottel Binsenweis]] hinzu und zog den prustenden Knaben heil ans Ufer. Der Vater, überglücklich über die Rettung des Kleinen, versprach dem wackeren Helfer in der Not, dass er sein Lebtag freie Speis’ und freien Trank in seiner Stube haben werde. Darüber freute sich Gevatter Nottel, der oft den Hunger zu Gast hatte, sehr.
 
   
 
   
Als er aber andertags zum ersten Mal im Barschen einkehrte, verschluckte er sich so übel an einer Gräte, dass er daran erstickte – alles Husten, alles Klopfen auf den Rücken, auch der große Schluck vom Bier war vergebens. Betroffen sah der Barschenwirt den Gast und Retter tot an seinem Tische liegen. Einen Richtspruch hatte er freilich nicht zu fürchten, gibt es doch ein altes Gesetz, wonach keinen die Schuld trifft, wenn einer beim Schmause von Fisch, Geflügel oder Hanghase sich „zum Tode verschlucket, da doch allgemein bekannt ist, dass diese Tiere Knöchlein oder Gräten haben“. Freilich tat es dem guten Wirte herzlich in der Seele weh, dass er seinem Wohltäter statt Dank den Tod gebracht hatte – und so war es das Mindeste, dem Verstorbenen ein rechtschaffenes Begräbnis auszurichten.<br/>
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Als er aber andertags zum ersten Mal im Barschen einkehrte, verschluckte er sich so übel an einer Gräte, dass er daran erstickte – alles Husten, alles Klopfen auf den Rücken, auch der große Schluck vom Bier war vergebens. Betroffen sah der Barschenwirt den Gast und Retter tot an seinem Tische liegen. Einen Richtspruch hatte er freilich nicht zu fürchten, gibt es doch ein altes Gesetz, wonach keinen die Schuld trifft, wenn einer beim Schmause von Fisch, Geflügel oder Hanghase sich „zum Tode verschlucket, da doch allgemein bekannt ist, dass diese Tiere Knöchlein oder Gräten haben“. Freilich tat es dem guten Wirte herzlich in der Seele weh, dass er seinem Wohltäter statt Dank den Tod gebracht hatte – und so war es das Mindeste, dem Verstorbenen ein rechtschaffenes Begräbnis auszurichten.
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[[Briefspieltext mit::Karolus Linneger]]
 
[[Briefspieltext mit::Karolus Linneger]]
 
[[Kategorie:Kurier 49]]
 

Version vom 26. Mai 2020, 06:17 Uhr


Kosch-Kurier36-.gif

Ausgabe Nummer 49 - Efferd 1032 BF

OBERANGBAR. Die Wege des Herrn Phex sind wahrlich unergründlich! Diesem Spruch wird der geneigte Leser sicher zustimmen, sobald er die folgende Geschichte vernommen hat, die sich jüngst in Oberangbar zutrug. Dort gibt es eine Wirtschaft, den Blauen Barschen, wo man gute Fischgerichte speisen kann.
Als nun eines Tages das Söhnchen des Barschenwirtes im Fluss nach Krebsen fischte und durch ein Unglück in die Fluten fiel und zu ertrinken drohte, sprang beherzt ein armer Korbflechter namens Nottel Binsenweis hinzu und zog den prustenden Knaben heil ans Ufer. Der Vater, überglücklich über die Rettung des Kleinen, versprach dem wackeren Helfer in der Not, dass er sein Lebtag freie Speis’ und freien Trank in seiner Stube haben werde. Darüber freute sich Gevatter Nottel, der oft den Hunger zu Gast hatte, sehr.

Als er aber andertags zum ersten Mal im Barschen einkehrte, verschluckte er sich so übel an einer Gräte, dass er daran erstickte – alles Husten, alles Klopfen auf den Rücken, auch der große Schluck vom Bier war vergebens. Betroffen sah der Barschenwirt den Gast und Retter tot an seinem Tische liegen. Einen Richtspruch hatte er freilich nicht zu fürchten, gibt es doch ein altes Gesetz, wonach keinen die Schuld trifft, wenn einer beim Schmause von Fisch, Geflügel oder Hanghase sich „zum Tode verschlucket, da doch allgemein bekannt ist, dass diese Tiere Knöchlein oder Gräten haben“. Freilich tat es dem guten Wirte herzlich in der Seele weh, dass er seinem Wohltäter statt Dank den Tod gebracht hatte – und so war es das Mindeste, dem Verstorbenen ein rechtschaffenes Begräbnis auszurichten.

Karolus Linneger