Reichsgericht

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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umsetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.

Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:

Quellen: