Erbvogt

Aus KoschWiki
Version vom 24. April 2021, 12:40 Uhr von Replacer (D | B) (Textersetzung - „Hammerschlag“ durch „Hammerschlag“)
(Unterschiede) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschiede) | Nächstjüngere Version → (Unterschiede)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amt eines Erbvogts ist eine koscher Besonderheit, die Fürst Blasius vom Eberstamm nach dem Schluss der Ochsenbluter Urkunde eingeführt hat.

Dieser Titel wird in Baronien vergeben, deren Barone faktisch nur ehrenhalber diesen Titel tragen... etwa Hochkönig Albrax Sohn des Agam in Hammerschlag oder Iralda Mechtessa von Bodrin in Drakfold. Diese regieren diese Lehen nicht und werden dauerhaft von einem Vogt vertreten. Derart dauerhaft, dass der Titel in seiner Erblichkeit und seiner Bedeutung mit dem eines Barons gleichgestellt wird. Wie dieser kann auch er wieder zum Lehnsherren zurückfallen ... bleibt in der Regel jedoch erblich in der Familie.