Oberster Richter des Hügelvolkes: Unterschied zwischen den Versionen
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Seit des nominellen Verlustes der Bergfreiheit [[Koschim]] an [[Erzvolk|erzzwergische]] Sippen 933 BF Titel der höchsten Autorität der [[Hügelzwerge]], entstanden aus dem früheren Amt der [[Bergkönig]]e und mit ähnlichen Befugnissen ausgestattet. Nur er darf gemäß der [[Lex Zwergia]], über Hügelzwerge Recht sprechen, auch wenn diese andernortes ein Verbrechen begangen haben. So wird der derzeitige Amtsträger [[Nirwulf Sohn des Negromon]] bis heute als Schlichter aufgesucht, vollzieht zeremonielle Handlungen der zwergischen Tradition und vertritt das Volk nach Außen. | |||
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Zu den Vorgängern (vor 933 BF) siehe: [[König des Hügelvolkes]] | |||
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Version vom 3. Mai 2018, 21:58 Uhr
- Amtsinhaber
- Nirwulf Sohn des Negromon
- Seit
- 933 BF
Seit des nominellen Verlustes der Bergfreiheit Koschim an erzzwergische Sippen 933 BF Titel der höchsten Autorität der Hügelzwerge, entstanden aus dem früheren Amt der Bergkönige und mit ähnlichen Befugnissen ausgestattet. Nur er darf gemäß der Lex Zwergia, über Hügelzwerge Recht sprechen, auch wenn diese andernortes ein Verbrechen begangen haben. So wird der derzeitige Amtsträger Nirwulf Sohn des Negromon bis heute als Schlichter aufgesucht, vollzieht zeremonielle Handlungen der zwergischen Tradition und vertritt das Volk nach Außen.
Links
Zu den Vorgängern (vor 933 BF) siehe: König des Hügelvolkes