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Ein Bergkönigreich, das im Sinne der Lex Zwergia vom Mittelreich als Land der Angroschim anerkannt wurde, nennt man [[Bergfreiheit]]. | Ein Bergkönigreich, das im Sinne der [[Lex Zwergia]] vom Mittelreich als Land der Angroschim anerkannt wurde, nennt man [[Bergfreiheit]]. | ||
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Version vom 13. Juni 2016, 20:45 Uhr
Darunter versteht man ein bedeutendes Siedlungsgebiet der Angroschim, das sich geographisch und kulturell so weit von einem anderen Land entfernt hat, dass man es für sinvoll hält, einen eigenen Bergkönig (Rogmarok) zu küren, der die Geschicke des Landes als Richter und Berater lenkt.
Im Kosch war dies zunächst das historische Reich Tosch Mur der Ambosszwerge unter dem Ambossgebirge. Nach dem Tag des Zorns folgte in den Koschbergen das von drei erzzwergischen Sippen gegründete Bergkönigreich Dumron Okosch, zunächst in den südlichen Koschbergen, später im Norden gelegen. Aus ihm entwickelte sich später das Volk der Hügelzwerge. Die alten Hallen der Hügelzwerge wurden rund 400 Jahren von Erzwergen neu in Besitz genommen, die das Königreich Koschim ausriefen.
Ein Bergkönigreich, das im Sinne der Lex Zwergia vom Mittelreich als Land der Angroschim anerkannt wurde, nennt man Bergfreiheit.