Kammerherr: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Kammerherr ist für die privaten Gemächer seiner Herrschaft zuständig und kümmert sich auch sonst oftmals um persönliche Belange seines Adligen. Manch einer würde ihn gar als obersten Leibdiener bezeichnen. Wahr ist auf jeden Fall, dass sie meist hervorragend über das kommen und gehen in den privaten Gemächern vertraut sind und sie daher so manches Geheimnis hüten. Der Kammerherr [[Polter von Stielzbruk]] ist ein Jugendfreund von Fürst [[Blasius vom Eberstamm]]. Bei Hofe selbst gilt er jedoch als unfähig, vor allem seitdem er sich nach dem Tod seines Sohnes verstärkt dem Trunke hingibt. Seine Tochter [[Anghild von Stielzbruk|Anghild]] | Der Kammerherr ist für die privaten Gemächer seiner Herrschaft zuständig und kümmert sich auch sonst oftmals um persönliche Belange seines Adligen. Manch einer würde ihn gar als obersten Leibdiener bezeichnen. Wahr ist auf jeden Fall, dass sie meist hervorragend über das kommen und gehen in den privaten Gemächern vertraut sind und sie daher so manches Geheimnis hüten. Der langjährige Kammerherr [[Polter von Stielzbruk]] ist ein Jugendfreund von Fürst [[Blasius vom Eberstamm]]. Bei Hofe selbst gilt er jedoch als unfähig, vor allem seitdem er sich nach dem Tod seines Sohnes verstärkt dem Trunke hingibt. Seine Tochter [[Anghild von Stielzbruk|Anghild]] griff ihrem Vater zusehends unter die Arme und verhinderte dadurch, dass sich ihr Vater für den Posten völlig unmöglich machte. Dieses Engagement honorierte der Fürst damit das er die Edeldame schließlich zu seiner Kammerherrin machte. Polter kann sich seitdem auf sein Amt als Hofjunker widmen. | ||
Es versteht sich von selbst, dass jeder höhere Adlige der etwas auf sich hält über einen Kammerherren verfügt, welcher ihm im Idealfall treu ergeben ist. | Es versteht sich von selbst, dass jeder höhere Adlige der etwas auf sich hält über einen Kammerherren verfügt, welcher ihm im Idealfall treu ergeben ist. | ||
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Version vom 11. Juni 2013, 17:21 Uhr
- Amtsinhaber
- Anghild von Stielzbruk
- Seit
- 1036 BF
Der Kammerherr ist für die privaten Gemächer seiner Herrschaft zuständig und kümmert sich auch sonst oftmals um persönliche Belange seines Adligen. Manch einer würde ihn gar als obersten Leibdiener bezeichnen. Wahr ist auf jeden Fall, dass sie meist hervorragend über das kommen und gehen in den privaten Gemächern vertraut sind und sie daher so manches Geheimnis hüten. Der langjährige Kammerherr Polter von Stielzbruk ist ein Jugendfreund von Fürst Blasius vom Eberstamm. Bei Hofe selbst gilt er jedoch als unfähig, vor allem seitdem er sich nach dem Tod seines Sohnes verstärkt dem Trunke hingibt. Seine Tochter Anghild griff ihrem Vater zusehends unter die Arme und verhinderte dadurch, dass sich ihr Vater für den Posten völlig unmöglich machte. Dieses Engagement honorierte der Fürst damit das er die Edeldame schließlich zu seiner Kammerherrin machte. Polter kann sich seitdem auf sein Amt als Hofjunker widmen. Es versteht sich von selbst, dass jeder höhere Adlige der etwas auf sich hält über einen Kammerherren verfügt, welcher ihm im Idealfall treu ergeben ist.