Ochsenbluter Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Duridan) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Es wurden noch eine ganze Reihe von wichtigen oder auch unwichtigen Änderungen festgesetzt, doch spielen diese für den Kosch keine bedeutende Rolle. | Es wurden noch eine ganze Reihe von wichtigen oder auch unwichtigen Änderungen festgesetzt, doch spielen diese für den Kosch keine bedeutende Rolle. | ||
An den zur Ochsenbluter Urkunde führenden Verhandlungen trug der damalige Koscher Kanzler [[Duridan von Sighelms Halm]] gewichtigen Anteil. | |||
[[Kategorie:Adel|!]] | [[Kategorie:Adel|!]] |
Version vom 9. Februar 2009, 22:40 Uhr
Im Zuge des Großen Hoftages auf Burg Rudes Schild in Garetien wurde Königin Rohaja von Gareth zur Kaiserin gewählt. Sogleich wurde jedoch die Ochsenbluter Urkunde unterzeichnet, welche einige Änderungen für das Mittelreich und damit auch für den Kosch bedeuten sollte.
- Die Halsgerichtsbarkeit über Freie wurde den Baronen des Reiches zugesprochen. Dies erlaubt ihnen nun Körperstrafen bis hin zur Todesstrafe über Freie zu vollstrecken.
- Der Reichsfrieden sowie das Duellverbot wurden aufgehoben. Somit ist es dem Adel erlaubt seinen Streit wieder mit der Waffe in der Hand auszufechten. Der Fürst sieht diese Regel nicht gerne, weswegen er den Fürstenfrieden aussprach, der zwar nicht verbindlich ist, aber dessen Einhaltung als Zeichen der Treue zum Fürstenhaus gedeutet wird.
- Die Garden des Reiches wurden weitestgehend aufgelöst. Nur wenige Regimenter unter ihnen auch die Ferdoker Lanzerinnen verbleiben unter kaiserlichem Kommando. Andere Einheiten werden den jeweiligen Provinzherrschern übertragen.
- Die allgemeine Heeresfolge gilt wieder. Daher ist jeder Freie und Adlige verpflichtet seinem jeweiligen Herrn Heeresfolge zu leisten, oder aber ein Ersatzgeld zu entrichten.
- Eine Reihe von Steuern und Zöllen wurde zu Ungunsten der Kaiserin umverteilt.
- Die Kaiserin übt nicht mehr die Herrschaft über den Kosch aus. Sie behält den Titel einer Königin des Koschs, doch der Souverän ist fortan Fürst Blasius vom Eberstamm.
Es wurden noch eine ganze Reihe von wichtigen oder auch unwichtigen Änderungen festgesetzt, doch spielen diese für den Kosch keine bedeutende Rolle.
An den zur Ochsenbluter Urkunde führenden Verhandlungen trug der damalige Koscher Kanzler Duridan von Sighelms Halm gewichtigen Anteil.