Oberster Richter des Hügelvolkes: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu den Vorgängern (vor 933 BF) siehe: [[König des Hügelvolkes]]
Zu den Vorgängern (vor 933 BF) siehe: [[Könige des Hügelvolkes|Könige des Hügelvolkes]]


[[Kategorie:Titel und Ämter]][[Kategorie:Zwergisches]]
[[Kategorie:Titel und Ämter]][[Kategorie:Zwergisches]]

Aktuelle Version vom 25. April 2021, 20:09 Uhr

Wappen des Hügelvolkes
Amtsinhaber
Nirwulf Sohn des Negromon
Seit
933 BF

Seit des nominellen Verlustes der Bergfreiheit Koschim an erzzwergische Sippen 933 BF Titel der höchsten Autorität der Hügelzwerge, entstanden aus dem früheren Amt der Bergkönige und mit ähnlichen Befugnissen ausgestattet. Nur er darf gemäß der Lex Zwergia, über Hügelzwerge Recht sprechen, auch wenn diese andernortes ein Verbrechen begangen haben. So wird der derzeitige Amtsträger Nirwulf Sohn des Negromon bis heute als Schlichter aufgesucht, vollzieht zeremonielle Handlungen der zwergischen Tradition und vertritt das Volk nach Außen.

Links

Zu den Vorgängern (vor 933 BF) siehe: Könige des Hügelvolkes