Bergkönig: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. April 2018, 08:53 Uhr
Bergkönig ist ein Ehrentitel der Zwerge. Aus dem Rogolan "Rogmarog" () übersetzt bedeutet es jedoch eigentlich "Oberster Richter".
Aufgabe eines Bergkönigs ist weniger das Regieren, als vielmehr das Beraten und Richten innerhalb seines Zwergenvolkes. Er schlichtet Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sippen, sitzt Gerichtsverhandlungen vor und übernimmt auch repräsentative Aufgaben.
In der Regel gilt eine dynastische Erbfolge, bei der der Sohn einer vornehmen Sippe auf den Vater nachfolgt (siehe auch Onkelwirtschaft). In Zeiten der Gefahr wählen sich die verschiedenen Völker zudem einen gemeinsamen Hochkönig - den Rogmarok.
Oberster Richter des Hügelvolkes
Da "Rogmarog" Oberster Richter bedeutet und wenig mit einem menschlichen König gemein hat, trägt auch der oberste der Hügelzwerge diesen Ehrentitel, selbst wenn die Hügelzwerge kein Bergkönigreich mehr besitzen.
Bergkönige im Mittelreich
Durch die Bergfreiheiten sind die Bergkönige im Mittelreich in das Lehenssystem des Reichs integriert. Sie gelten als Gefolgsleute des Greifenthrons.
Gemäß der Lex Zwergia, dürfen nur Bergkönige über Zwerge ihres Volkes Recht sprechen, auch wenn diese andernortes ein Verbrechen begangen haben.
Die Bergkönige im Kosch
- Die alten Könige unter dem Berg (bis ca. 3000 v. H.)
- Die Koschimer Könige (ab. ca. 3000 v. H.)
- Die Könige der Hügellande (nach den Dunklen Zeiten?)
- derzeit Nirwulf Sohn des Negromon
Die (erzzwergischen) Bergkönige von Koschim (seit 933 BF)
- derzeit Gilemon Sohn des Gillim
Die (ambosszwergischen) Bergkönige von Tosch Mur (seit vielen tausend Jahren)
- derzeit Arombolosch Sohn des Agam