Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:


* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok
* Graf [[Growin Sohn des Gorbosch]] von Ferdok (Erster Reichs-Cammer-Richter)
* Baron [[Graphiel Blauendorn-Lacara| Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht))
* Baron [[Graphiel Blauendorn-Lacara| Graphiel von Blauendorn]] (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons [[Barytoc Naniec Thuca]] (Amtsverzicht))
* Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]]
* Baron [[Merwerd Stoia von Vinansamt]]

Version vom 16. September 2008, 11:34 Uhr

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sechs Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.

Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:


Weitere bekannte Richter:

Das Richteramt über Provinzherrren liegt bei Herzog Jast Gorsam vom Großen Fluss als Reichsseneschalk.

Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche allerdings unklar.

Quellen: