Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2008, 11:34 Uhr
Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sechs Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
- Graf Growin Sohn des Gorbosch von Ferdok (Erster Reichs-Cammer-Richter)
- Baron Graphiel von Blauendorn (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons Barytoc Naniec Thuca (Amtsverzicht))
- Baron Merwerd Stoia von Vinansamt
Weitere bekannte Richter:
- Baron Angrond von Sturmfels (Nordmarken, Bruder des koscher Barons Hagen von Sturmfels)
Das Richteramt über Provinzherrren liegt bei Herzog Jast Gorsam vom Großen Fluss als Reichsseneschalk.
Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche allerdings unklar.
Quellen:
- Kosch-Kurier 6, S. 1, 12
- Lexikon