Familie Bärenfroh: Unterschied zwischen den Versionen

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Diejenigen, die in ihrer Leibeigenschaft ihre Schulden nicht zahlen können oder sich der Bettelei schuldig machen, verlieren in [[Bärenfang]] laut einem Gerichtsbeschluss von [[Balinor von Drabenburg]] aus dem Jahr [[1019]] ihren Familiennamen.  
 
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Sie erhalten fortan Kost und Logis in einer herrschaftlichen Unterkunft und müssen (bis zu einer möglichen Abzahlung) dauerhaften Frondienst leisten.
Sie erhalten fortan Kost und Logis in einer herrschaftlichen Unterkunft und müssen (bis zu einer möglichen Abzahlung) dauerhaften Frondienst leisten.
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Zu ihnen gehören Waisen, Krüppel, ehemalige Bauern und Leibeigene, die zur Abgabe ihres Namens verurteilt wurden.
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Aktuelle Version vom 3. März 2022, 22:13 Uhr


aus Bärenfang

Neueste Briefspieltexte:
(mit dieser Familie gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Geschichte:
Herkunft:
Verwendung im Spiel:
Charakter:
Briefspiel:
Ansprechpartner:






Gegenwart

Im Kosch leben die meisten Menschen in direkter Leibeigenschaft zu einer Grundherrschaft.

Diejenigen, die in ihrer Leibeigenschaft ihre Schulden nicht zahlen können oder sich der Bettelei schuldig machen, verlieren in Bärenfang laut einem Gerichtsbeschluss von Balinor von Drabenburg aus dem Jahr 1019 ihren Familiennamen.

Sie erhalten fortan Kost und Logis in einer herrschaftlichen Unterkunft und müssen (bis zu einer möglichen Abzahlung) dauerhaften Frondienst leisten.


Aus dem im Gerichtsurteil veröffentlichten „Bärenfang-Frondienst“ wurde umgehend der Ausdruck „Bärenfroh“ geschaffen, unter dessen Namen diese Menschen nun bekannt sind.

Zu ihnen gehören Waisen, Krüppel, ehemalige Bauern und Leibeigene, die zur Abgabe ihres Namens verurteilt wurden.

In Zwietrutz unterstehen die Bärenfrohs dem Burgmann Wolfor von Roder.



Bedeutende Personen

Chronik