Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
K |
(AB) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils | + | Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (derzeit vakant), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionsgemäß bei den Herzögen der Nordmarken. |
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter: | Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter: | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
* Baron [[Angrond von Sturmfels]] (Nordmarken, Bruder des koscher Barons [[Hagen von Sturmfels]]) | * Baron [[Angrond von Sturmfels]] (Nordmarken, Bruder des koscher Barons [[Hagen von Sturmfels]]) | ||
− | |||
− | Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche | + | Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff aufgrund dessen Angriffs auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen. |
+ | |||
+ | Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche derzeit unklar. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
'''Quellen:''' | '''Quellen:''' | ||
* [[Kosch-Kurier 6]], S. 1, 12 | * [[Kosch-Kurier 6]], S. 1, 12 | ||
* Lexikon | * Lexikon | ||
+ | * AB 131, S. 10 | ||
[[Kategorie:Titel und Ämter]] | [[Kategorie:Titel und Ämter]] |
Version vom 21. September 2008, 11:30 Uhr
Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils acht Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin. Zusätzlich gibt es das Amt des Reichscronanwaltes (derzeit vakant), der beiden Kammer zugeordnet ist und dort stets die erste (und möglicherweise entscheidende Stimme abgibt), sowie den Reichsseneschall, der durch seine Zustimmung den Urteilen Rechtskraft verleiht. Dieses Amt liegt traditionsgemäß bei den Herzögen der Nordmarken.
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
- Graf Growin Sohn des Gorbosch von Ferdok (Erster Reichs-Cammer-Richter)
- Baron Graphiel von Blauendorn (als Nachfolger seines Vaters Myros (Tod), dieser wiederum als Nachfolger des Barons Barytoc Naniec Thuca (Amtsverzicht))
- Baron Merwerd Stoia von Vinansamt
Weitere bekannte Richter:
- Baron Angrond von Sturmfels (Nordmarken, Bruder des koscher Barons Hagen von Sturmfels)
Vor Jahren versuchten die Reichsrichter Graf Growin und Baron Stoia, die Amtsausübung des Seneschalls nach dessen Angriff aufgrund dessen Angriffs auf den Großinquisitor Rapherian von Eslamshagen zu verhindern, ihre Blockadehaltung blieb jedoch angesichts der borbaradianischen Invasion ohne Folgen.
Die Zukunft des Reichsgerichts ist angesichts der Umwälzungen im Reiche derzeit unklar.
Quellen:
- Kosch-Kurier 6, S. 1, 12
- Lexikon
- AB 131, S. 10