Reichsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sieben Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.  
Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sechs Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.  


Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:
Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:

Version vom 15. September 2008, 09:55 Uhr

Das Reichsgericht des Neuen Reiches besteht aus zwei Kammern mit jeweils sechs Richtern. Die erste Kammer ist mit Baronen und Grafen besetzt, die zweite mit Junkern, Edlen und Rittern. Die letzte große Umbesetzung erfolgte noch 21 Hal durch König Brin.

Der Kosch stellt in der ersten Kammer angesichts seiner Größe eine erstaunliche Anzahl der Richter:


Weitere bekannte Richter:

Quellen: