Fürstliches Hofgericht
Selten nur – zuletzt im Götterlauf 1048 BF, als in der Fehde des Cantzlers von Nadoret, Hakan von Nadoret, mit Baron Brumil Wackerstock geschlichtet werden musste, und davor im Jahre 1021 BF, als man über Conrad Salfridjes von Rohalssteg zu Gericht saß, und 1009 BF, als Baron Lechdan von Jergenquell Klage wider Seine Hochgeboren den Grafen Hakan von Wengenholm führte – geschieht es, dass durch den durchlauchten Fürsten das Hofgericht einberufen wird, wenn etwa ernster Hader herrscht zwischen den Baronen zweier Grafschaften oder ähnlich schwerwiegende Umstände es erfordern.
Das Fürstliche Hofgericht wurde vom Fürsten Bernfred erstmals berufen, um über die Verfehlungen des Adels während der Grafenzeit ein gerechtes Urteil zu fällen. Der geschickte Fürst überließ es bewusst einigen als klug und neutral geltenden Vasallen, im Namen Praios' Gericht zu halten, und hielt sich selbst vom Prozess fern. Seither tritt das Gericht in Ferdok immer dann zusammen, wenn Koscher Adelige untereinander Klage führen und sowohl der Fürst als auch das Kaiserliche Reichsgericht mit internen Koscher Angelegenheiten nicht behelligt werden sollen.
Seit seiner ersten Sitzung im Jahre 683 BF tritt es stets in der Grafenstadt am Großen Fluß zusammen, wessenthalben der Vorsitz auch seit altersher beim Grafen von Ferdok liegt. In nämlichen Falle also ist’s Meister Growin, in jenem Amte überaus erfahren – ist er seit des Königs Brin großem Hoftage 1014 doch erster unter den Cammer-Richtern des Reiches. Nur 1048 BF, nachdem gleich zwei ernannte Richter Opfer hinterhältiger Atentate wurden, wurde das Gericht an einen geheimen Ort verlegt.
„Ihm zur Seite aber sollen mit klugem Rate und weisem Urteil stehen ein Geweihter des Herrn Praios (auf dass der Segen des Götterfürsten gewiss), ein Baron Unseres Landes, der Vogt und Burgsass Unserer Feste Fürstenhort und ein aufrechter Koscher schließlich, der frei geboren und nimmer ein Verbrechen getan hat und auch nicht in Schuldknechtschaft gefallen“ – so heißt es in der maßgeblichen Verfügung weiter.
Nun ist es über die Jahre Sitte geworden, dass jener Praioni stets ein Abgesandter der Abtei Prasunk ist, während der Baronssitz seit den Zeiten Fürst Idamils ein ums andere Mal dem Hause Zweizwiebeln zugesprochen wurde. Da dieses Haus nicht mehr im Range der Barone weilt, ist nun das Haus Garnelhaun in Person von Tsaja-Josmene von Garnelhaun an dessen Stelle gerückt.
Die fünfte Richterin aber war im Jahre 1009 eine Rittfrau aus dem edlen Haus vom See, so dass – welch wohlige Fügung der Götter! – nicht nur jeder der damals vier Grafschaften unseres Landes genüge getan war, sondern neben all den Menschen auch ein Mann des Kleinen Volkes vertreten war. 1048 wiederum wurde der Händlerin Sephira Markwardt diese Ehre zugesprochen, nachdem ihre bereits vom Fürsten vereidigte Vorgängerin Rograma Tochter der Ralascha vom Rat der Zünfte auf dem Weg nach Ferdok feige ermordet wurde.
Beim Prozess gegen Salfridjes tagte das Gericht unter dem Vorsitz von Graf Growin Sohn des Gorbosch, mit Baron Alderan von Zweizwiebeln, Junkerin Efferdane von Neuensteinigen ("unbescholtene Koscherin") und dem Geweihten Jerodian von Nadoret aus Prasunk sowie Burgsass Kuniswart vom Eberstamm und Vogt Roban von Treublatt, die sich trotz ihrer persönlichen Feindschaft die Fürstenhorter Stimme teilten.