Familie Bärenfroh
(mit dieser Familie gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Gegenwart
Im Kosch leben die meisten Menschen in direkter Leibeigenschaft zu einer Grundherrschaft.
Diejenigen, die in ihrer Leibeigenschaft ihre Schulden nicht zahlen können oder sich der Bettelei schuldig machen, verlieren in Bärenfang laut einem Gerichtsbeschluss
von Balinor von Drabenburg aus dem Jahr 1019 ihren Familiennamen.
Sie erhalten fortan Kost und Logis in einer herrschaftlichen Unterkunft und müssen (bis zu einer möglichen Abzahlung) dauerhaften Frondienst leisten.
Aus dem im Gerichtsurteil veröffentlichten „Bärenfang-Frondienst“ wurde umgehend der Ausdruck „Bärenfroh“ geschaffen, unter dessen Namen diese Menschen nun bekannt sind.
In Zwietrutz unterstehen die Bärenfrohs dem Burgmann Wolfor von Roder.
Zu ihnen gehören Waisen, Krüppel, ehemalige Bauern und Leibeigene, die zur Abgabe ihres Namens verurteilt wurden.