Patenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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In [[Handwerk]]erfamilien handelt es sich - nach dem Vorbild der zwergischen [[Onkelwirtschaft]] - häufig um den späteren Lehrmeister eines Kindes. [[Adel im Kosch|Adel]]ssprößlinge werden nicht selten zu einem ihrer Paten als Page oder Knappe gegeben. Dann hat die Wahl des Paten selbstverständlich auch eine dynastisch-politsche Bedeutung. Da bei Adeligen mehrere [[Namen|Vornamen]] gebräuchlich sind, kann es sich hier zugleich um Namenspaten handeln. | In [[Handwerk]]erfamilien handelt es sich - nach dem Vorbild der zwergischen [[Onkelwirtschaft]] - häufig um den späteren Lehrmeister eines Kindes. [[Adel im Kosch|Adel]]ssprößlinge werden nicht selten zu einem ihrer Paten als Page oder Knappe gegeben. Dann hat die Wahl des Paten selbstverständlich auch eine dynastisch-politsche Bedeutung. Da bei Adeligen mehrere [[Koscher Namen|Vornamen]] gebräuchlich sind, kann es sich hier zugleich um Namenspaten handeln. | ||
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Version vom 19. November 2019, 07:32 Uhr
Der koscher Brauch sieht es vor, dass einem neugeborenen Kind zwei Paten bestimmt werden, die ihm mit Rat und Fürsorge zur Seite stehen, sollte den Eltern einmal etwas geschehen. Dabei kann es sich um Onkel, Tanten oder Freunde der Eltern handeln.
In Handwerkerfamilien handelt es sich - nach dem Vorbild der zwergischen Onkelwirtschaft - häufig um den späteren Lehrmeister eines Kindes. Adelssprößlinge werden nicht selten zu einem ihrer Paten als Page oder Knappe gegeben. Dann hat die Wahl des Paten selbstverständlich auch eine dynastisch-politsche Bedeutung. Da bei Adeligen mehrere Vornamen gebräuchlich sind, kann es sich hier zugleich um Namenspaten handeln.
Beispiele
- Fürst Blasius ist Pate seines Großneffen Jarlak von Ehrenstein, der als junger Knabe in den Kosch in Sicherheit gebracht wurde, sowie des Blasius Orsino von Falkenhag.
- Der Pate des Prinzen Edelbrecht vom Eberstamm ist Bergkönig Gilemon Sohn des Gillim.
- Prinz Edelbrecht ist selbst Namenspate des Sohnes von Duridan von Sighelms Halm, einem verdienten Ministerialen des Hauses.