Vom Fluch der Doppelnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Januar 2020, 20:02 Uhr



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Ausgabe Nummer 48 - Peraine 1031 BF


Angbar
Vom Fluch der Doppelnamen Appell des Erbgreven an das Koscherland

Seit wenigen Jahrzehnten greift die Unsitte um sich, die ehrbaren Namen adliger Herrschaften mit einem Bindestrich zu doppeln. In allerlei Gazetten, selbst im Kosch-Kurier, beobachten wir diese Entwicklung mit wachsendem Unmut. So wurde etwa die erste Gräfin von Schetzeneck mehrfach fälschlich als Hamvide von Koschtal-Drabenburg verzeichnet, obwohl doch jedes Kind weiß, dass sie in zeitgenössischen Chroniken korrekterweise Hamvide von Koschtal genannt wurde und lediglich ihre Mutter eine geborene von Drabenburg war.
Damals wusste man sehr wohl noch zu entscheiden, welchen Namen ein Adelsspross tragen sollte und welchen es abzugeben galt – Anders als in manchem außerkoscher Landstrich, in dem der Adel noch nicht einmal eine solche Entscheidung zu treffen wagt und deshalb lieber Namen anhängt.

Das Namenswiegen beim Adel
Nicht zuletzt deshalb hat man schon zu Baduars Zeiten den guten Koscher Brauch des Namenswiegens ersonnen, wie er bis heute vor jeder aufrechten Hochzeit gepflegt wird. Dies durften wir nicht zuletzt beim Traviabund von Erbprinz Anshold und Prinzessin Nadyana erleben. Auch hier gaben die Freunde, Vasallen und Verbündeten der jeweiligen Familien Geschenke als Mitgift an das holde Paar, die von der Traviakirche1 getreulich gewogen und bewertet wurden, so dass am Ende das Fürstenhaus vom Eberstamm als Namensgeber feststand. Beim einfachen Volke nimmt nun der Bräutigam oder die Braut den Sippennamen desjenigen an, der beim Namenswiegen die größere Mitgift in die Ehe bringt. Auch beim Adel ist es wohl in Ordnung, die Prinzessin als „Nadyana vom Eberstamm“ anzusprechen – in diesen Kreisen ist es seit jeher jedoch üblicher den Geburtsnamen bis zum Tode zu behalten, so dass die zutreffendste Anrede Ihrer Liebden nach wie vor „Nadyana von Wengenholm“ lautet... dass sie mit dem Erbprinzen vermählt ist, weiß man ohnehin in Nah und Fern. Nun mag mancher unbe- dacht meinen, das Namenswiegen hätte beim Adel keinen Sinn – doch hat dieser nicht an die Kinderschar gedacht. Diese erhält nämlich in der Tat den getreulich ausgewogenen Namen, also jenen des Hauses Eberstamm. So wurde dies auch im Ehekontrakt nach alter Sitte festgehalten – und wir hoffen alle, dass dieser Passus bald wieder angewandt werden kann, wenn dem Prinzenpaar das lange erhoffte Sprösslein geschenkt wird.

Doppelnamen sind unkoscher
Weder für die Prinzessin noch für die Kinder richtig ist jedoch die Anrede „von Wengenholm-Eberstamm“. Nur selten vereinbaren Familien ausdrück- lich, dass der Name beider Häuser in den Ehenamen einfließen solle, wie zuletzt bei der Vermählung von Sieggold vom Berg mit Alara vom Eberstamm zu Ochsenblut – wo man sich auf den Namen „vom Berg und Eberstamm“ einigte. Wohlgemerkt, nicht „vom Berg-Eberstamm“, denn dieser unselige Bindestrich mag derzeit im Lieblichen Feld in Mode gekommen sein, doch hat er in Koscher Namen nichts verloren und ist bestenfalls als Abkürzung hinnehmbar! Man beachte zudem, dass dies stets Familien von hohem und ebenbürtigem Rang sind – meist auf der Ebene von Provinzherrschern. Dass dieses ursprünglich kaum genutzte Privileg mittlerweile gar von Baronen oder Edlen – ja sogar schon von Bürgerlichen – nachgeahmt wird, erfüllt uns mit Sorge und zwingt uns zu diesem Appell an den Traditionssinn aller guten Koscher.
Die Träger solch unschöner Namens-Chimären wissen doch gar nicht mehr, wessen Familienerbe sie fortführen sol- len! Sie geraten spätestens dann in Not, wenn eine Bindestrich-Braut auf einen Bindestrich-Bräutigam trifft und sie mühsam entscheiden müssen, welche Bestandteile nun wegfallen und welche erhalten bleiben sollen.
Gleichzeitig scheinen altehrwürdige Ehrenzusätze wie „Grantel von Grantelweiher“ oder „Steener von Steenback“ in Vergessenheit zu geraten. Auch hier sei eine Rückbesinnung auf diesen schönen Brauch zu wünschen, ist damit doch häufig eine ehrbare Familiengeschichte verbunden, wie beim Haus Has von Hügelsaum, das der Hasenplage in den Gärten des Sindelsaumer Landes mit Netzen, Rüben und List Herr wurde.
Wir verbleiben in der Hoffnung, dass diese Episode modischer Bindestriche nun abebbt und künftig wieder eindeutige Namen die Traupaare und Nachkommen unseres geliebten Heimatlandes zieren... Wir sind hier doch nicht bei den Horasiern!

Gezeichnet, Grumosch Gimmelding, Sohn des Garboin, Enkel des Gerbasch, Erbgreve des Kosch


1 In anderen Häusern erfolgt diese Einschätzung der (teilweise ja auch ideelen) Gaben auch durch eine andere der zwölfgöttlichen Kirchen, etwa des Praios, der Rondra, des Phex oder – speziell bei Handwerkersippen – jene des Ingerimm.