Fürstliches Dekret: Unterschied zwischen den Versionen
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|Titel=Fürstliches Dekret | |||
|Reihe=Kosch-Kurier 1 | |||
|Teil=2 | |||
|Datum=1011 | |||
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|Zusammenfassung=Fürst Blasius versetzt die Provinz in Alarmbereitschaft. | |||
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Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.<br/> | Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.<br/> | ||
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Oberhauptfrau [[ | Oberhauptfrau [[Hauptdarsteller ist::Khele von Lutzenstrand|v. Steenback-Lutzenstrand]] | ||
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Version vom 27. Juli 2019, 10:57 Uhr
Texte der Hauptreihe:
1011 BF
Fürstliches Dekret
◅ | Schwarzpelze im Norden: Ziele noch unklar |
|
Vinansamter Baron verschollen? | ▻ |
Autor:?
Ausgabe Nummer 1 - 1011 BF
Fürstliches Dekret:
Seine Durchlaucht Fürst Blasius vom Eberstamm zu Angbar etc, ppp. verfügen hiermit mit Unterstützung der zuständigen Kommandeure die Ausdehnung der allgemeinen Landwehrbereitschaft auch für die Grafschaft Angbarer See, um gegebenenfalls vorstoßende verstreute Orkbanden schnell vernichten zu können.
Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.
Im Auftrag,
Oberhauptfrau v. Steenback-Lutzenstrand